29.12.2024 Digitale Geräte als verlässliche Zeugen?
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Wer überwacht uns im Haushalt?

Niemand darf dazu gezwungen werden, ein Passwort seines Laptops herauszugeben - soweit die Lage im Rechtsstaat. Aber wem gehören die Daten meiner(!) digitalen Geräte?

Wir hatten schon mal festgestellt, dass Tesla Fahrdaten an die Polizei weiter gibt - und das sind auch die Daten meines(!) Fahrzeugs. Diese darf(?) Tesla sammeln, "um das Verhalten des Fahrzeugs zu kontrollieren und seine Programme zu verbessern". Auch "Alexa als Zeugin einer Mordanklage" lief uns schon mal über den Weg.

Und mein Kühlschrank?

Wenn man ein Fahrzeug als etwas besonderes ansieht, weil es "unterwegs" mit vielen anderen (Fahrzeugen und Gegenständen) interagiert, dann bleibt mindestens die Frage, wie steht es mit den Geräten bei mir privat zu Hause?

Das sind dann der Kühlschrank, der Fernseher, der WLAN Router, die Wärmepumpe, die Solaranlage, die intelligenten Lampen und Kameras der Klingelanlage und der Staubsauger, Herd und Mikrowelle - alle mit Zugang zum Internet und eventuell ausgerüstet mit Kamera und Mikrofon. Wo bleiben deren gesammelte Daten und wer darf auf diese zugreifen?

Smart-Home-Forensik

... wollen die niedersächsischen Polizei und die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften im gemeinsamen Forschungsprojekt "Innovation Hub" mit einem Umfang von 400.000€ treiben. Die Daten der oben genannten Geräte können viel erzählen:

Dazu muss zuerst einmal katalogisiert werden, welche Geräte welche Daten wo speichern und wie lange, denn die Hersteller gehen mit diesen Informationen nicht hausieren. Als nächstes muss geprüft werden, ob diese Daten überhaupt als sicher, d.h. korrekt angesehen werden können, denn ein Vorprojekt über polizeiliche Ermittlungen im „Internet der Dinge“ von 2018 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern brachte viele Sicherheitsprobleme bei smarten Geräten im Haus ans Licht.

Dürfen die das?

Neben der Korrektheit der Daten und ihrer eventuellen Manipulierbarkeit durch Fremde stellt sich die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit. "Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen", beschwichtigten 2019 Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Niedersachsens damaliger Innenminister Boris Pistorius (SPD) laut der taz und lagen mit dieser Aussage natürlich voll daneben. Welche Daten bei Ermittlungen genutzt werden dürfen muss jeweils ein Gerichtsbeschluss festlegen.

... und jede Erweiterung der Überwachungsbefugnisse geht wieder in unser aller iÜberwachungsgesamtrechnung ein, die das BVerfG bei den Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung mal ins Spiel gebracht hat, aber leider seitdem nicht mehr konsequent weiter betrachtet hat - vielleicht weil diese inzwischen jedes Maß überschritten hat ...

Mehr dazu bei https://taz.de/Strafverfolgung-im-Internet-der-Dinge/!6054696/


Kommentar: RE: 20241229 Digitale Geräte als verlässliche Zeugen?

Der CCC deckt auf, dass der Volkswagen-Konzern Bewegungsdaten von hunderttausenden Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat systematisch erfasst und über lange Zeiträume speichert https://www.ccc.de/de/updates/2024/wir-wissen-wo-dein-auto-steht

Be., 29.12.24 12:57


Kommentar: RE: 20241229 Digitale Geräte als verlässliche Zeugen?

Terabyte an Bewegungsprofilen: VW-Tochterfirma macht den Zugriff auf Bewegungsdaten hunderttausender Elektroautos leicht https://www.heise.de/news/In-der-Cloud-abgelegt-Terabyte-an-Bewegungsdaten-von-VW-Elektroautos-gefunden-10220623.html

Be., 29.12.24 12:59


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Created: 2024-12-29 10:19:13


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