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29.11.2024 Überwachungswahn völlig entgrenzt
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Das durchsichtige Handy

Ach, war das früher doch schön, als die Regierung von den "Sicherheitsbehörden" nur die Speicherung des wer und wann - also die Metadaten unserer Kommunikation verlangte. Selbst dieses Unterfangen sah das BVerfG als unzulässigen Eingriff in unser aller Privatsphäre an - und verbot die Vorratsdatenspeicherung.

Inzwischen ist der Überwachungswahn völlig entgrenzt. Die 2023 von der EU eingerichtete "High-Level Group (HLG) on access to data for effective law enforcement" (Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung) der EU möchte ab 2025 eine Echtzeitüberwachung von Handys und Laptops.

Apollo-News berichtet, dass "... am 22. November die HLG die EU-Kommission aufforderte, im kommenden Jahr eine Empfehlung aufzusetzen, die einen Echtzeit-Zugriff auf Kommunikationsdaten erlaubt." Das Ziel soll der Kampf  gegen organisierte Kriminalität sein.

Dazu soll - natürlich auch - die (verbotene) Speicherung der IP Adressen jeglicher Kommunikation erfolgen. Zusätzlich möchte man die Inhalte der Kommunikation, also aller Daten im Transit mitlesen.

Störend wird dabei die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in diversen Messengern angesehen. Für solche Fälle möchte man die Daten vor der Verschlüsselung auf den Endgeräten der Nutzer mitschneiden - Pegasus und Predator lassen grüßen ...

Aber auch diese Ungeheuerlichkeit lässt sich noch toppen, wenn die HLG nach Angaben von Apollo-News fordert: "Wenn man Nachrichten nicht einsehen könnte, müssten auch alle anderen Personen im Umfeld eines Verdächtigen untersucht werden." Damit wird die Privatsphäre aller Menschen in Frage gestellt.

Mehr dazu bei https://apollo-news.net/eu-behoerde-fordert-echtzeitueberwachung-von-handys-und-laptops-ab-2025/


Kommentar: RE: 20241129 Überwachungswahn völlig entgrenzt

Aber auch diese Ungeheuerlichkeit lässt sich noch toppen, wenn die HLG nach Angaben von Apollo-News fordert: "Wenn man Nachrichten nicht einsehen könnte, müssten auch alle anderen Personen im Umfeld eines Verdächtigen untersucht werden."
In DE braucht man das nicht mehr fordern, denn wir wissen, dass es aktiv praktiziert wird.
Ein Beispiel von vielen ist die Fahndung nach 'Slomo', wo andere Youtubler, also das Umfeld, über mehrere Monate überwacht wurden. Ist natürlich nicht nur bei der Polizei üblich, bei der Bundeswehr ist es das Standardverhalten.
Was solls, als braver Bürger hat man schließlich nix zu verbergen.....

To., 29.11.24 23:15


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Tags: #Überwachungswahn #High-LevelGroup #HLG #EU-Kommission #Lauschangriff #Privatsphäre #Smartphone #Handy #Laptops #Vorratsdatenspeicherung #BVerfG #IPAdressen #Echtzeitüberwachung #Pegasus #Predator #Ende2Ende #Verschlüsselung #Verbraucherdatenschutz #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Created: 2024-11-29 09:45:41
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