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15.12.2009: ARD und ZDF gegen VorratsdatenspeicherungBei ARD und ZDF sitzt man nicht nur in der 1. Reihe. Anlässlich der mündlichen Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht am Dienstag, den 15.12.2009 haben die beiden Sender zusammen mit Medienverbänden und Unternehmen das Bundesverfassungsgericht eindringlich davor gewarnt, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungen zu bestätigen. Die Regelung gefährde das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten "mit bislang nicht gekannter Intensität".Das Schreiben wurde von den Journalistenverbänden DJV, dju in Verdi, den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, der ARD, dem ZDF sowie dem Privatsenderverband VPRT mitgetragen. Und in der grauen Wirklichkeit ist alles noch viel schlimmer als sich das Gesetz allein schon anhört. Nach einem Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, an das Verfassungsgericht vom 24. November ist nun bekannt geworden, dass dieTelekommunikationsunternehmen illegal noch weit mehr Informationen erfassen als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf
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