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Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte
FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen. Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.
FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat: Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten. Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein! Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen. FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran! Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen. Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/ Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/3A4 Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8745-20240414-datenschutzbeauftragter-unterliegt-gegen-verwaltung.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8745-20240414-datenschutzbeauftragter-unterliegt-gegen-verwaltung.html Tags: #Bundesverwaltungsgericht #Urteil #Klage #FragDenStaat #Zensur #Transparenz #IFG #Informationsfreiheit #Anonymisierung #pseudonym #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Anfragen #Gebühren Created: 2024-04-14 08:35:40 Hits: 387 Leave a Comment |
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