DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo taz We at Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Tumblr Flickr Wikipedia Donation Facebook Bitmessage Betterplace Tor-Netzwerk https-everywhere
12.09.2023 Einsatz von Hunden bei Bagatelldelikten?
Sorry, most articles are not available in English yet

Was darf die Polizei?

Die schweizer Zeitung Republik berichtet über den mehrfachen Einsatz von ausgebildeten Polizeihunden gegen Sprayer. Dabei hätten die Polizisten Schäferhunde auf die Flüchtenden eingesetzt, die sich mit 25 Kilo und einer Geschwindigkeit von fast 50 Stunden­kilometern auf diese gestürzt hätten.

Mehrfach mussten danach Jugendliche mit schweren Bissverletzungen in Krankenhäuser eingeliefert werden. In einigen Fällen kamen Infektionen dazu, die zu Operationen führten. Republik hat nachgefragt, auf welcher Grundlage es zum Einsatz von Hunden kommen kann. Die Polizei beruft sich auf Artikel 132 des Gesetzes:

"Die Kantonspolizei kann zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unmittelbaren Zwang gegen Personen, Tiere und Sachen anwenden und geeignete Einsatz- und Hilfsmittel einsetzen."

Das heißt aber lediglich, dass Hunde eingesetzt werden dürfen, aber nicht unter welchen Umständen. Bei Sachbeschädigungen mit einer möglchen Höchststrafe von 6 Monaten wäre im österreichischen Waffengebrauchs­gesetz beispielsweise eindeutig geregelt, dass ein Hundeeinsatz illegal ist.

Da in Schweizer Gesetzen das Wort Hund nicht vorkommt, hat Republik versucht, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz den internen Dienstbefehl zu bekommen, der den Einsatz von Polizei­hunden regelt. Dort steht über den Einsatz von regulär ausgebildeten Polizeihunden gegen Menschen:

"Die Hundeteams werden eingesetzt bei Verhaftung gefährlicher Personen."

Republik stellt weiter fest: Die Berner Staatsanwaltschaft warf keinem einzigen der fünf Betroffenen ein Gewaltdelikt oder eine Drohung vor. Sie sind mutmassliche Sprayer. Von 5 Gebissenen in den letzten Jahren haben 4 eine Geldbuße akzeptiert, ein Fünfter bestreitet weiterhin die Vorwürfe. Der Einsatz der Hunde ist nach Angaben der eingesetzten Polizisten weiterhin unstrittig, obwohl die Folgen derer Einsätze den Schaden für die Betroffenen weit über die Geldbuße erhöht haben.

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2023/08/22/verbissen


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/3wb
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8521-20230912-einsatz-von-hunden-bei-bagatelldelikten.html
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8521-20230912-einsatz-von-hunden-bei-bagatelldelikten.html
Tags: #Polizei #Einsatzregeln #Hundestaffel #Verletzungen #Bagatelldelikte #Ungleichbehandlung #Verhältnismäßigkeit #Schweiz #Bern
Created: 2023-09-12 06:35:46
Hits: 184

Leave a Comment

If you like a crypted answer you may copy your
public key into this field. (Optional)
To prevent the use of this form by spam robots, please enter the portrayed character set in the left picture below into the right field.

CC license   European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   We don't store your data   World Beyond War   Use Tor router   Use HTTPS   No Java   For Transparency

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst We don't store user data World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - use encrypted connections We don't use JavaScript For transparency in the civil society