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Sorry, most articles are not available in English yet Unsere Privatsphäre nun gesichert?
Gestern haben wir uns noch aufgeregt, dass Datenhändler fast alles über uns wissen, dabei gilt seit einigen Tagen der Digital Sercives Act (DSA). Und manche bezeichnen den DSA auch schon als das "Grundgesetz des Internets".
Was steht da drin?
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Dark Pattern werden verboten. Unsichtbare Cookie-Banner und das Hervorheben oder Verstecken bei Auswahlen, z.B. bei der Zustimmung zur Nutzung unserer Daten sind nicht mehr erlaubt.
Besser wäre gewesen gar keine Cookie-Banner zu erlauben!
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Ausschluss von sensiblen Daten bei Tracking-Werbung: Daten wie sexuelle Orientierung, politische Anschauungen oder Religionszugehörigkeit dürfen nicht mehr für Werbezwecke verarbeitet werden.
Ein vollständiges Verbot des Tracking hat es nicht in die Gesetzgebung geschafft.
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Transparenz über die Reihenfolge von Feeds: Kein Nutzer weiß, welcher Algorithmus bestimmt, was man angezeigt bekommt. Nun soll man mindestens mehr Kontrolle über den eigenen Verlauf bekommen. So soll man zum Beispiel wählen, Posts in einer chronologischen Reihenfolge, oder auf Grundlage von selbst festgelegten Interessen angezeigt zu bekommen.
Auf die Realisierung dieser Anforderung muss man gespannt sein, denn sie würde die Geschäftsmodelle der Big5 schwer schädigen.
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Plattformen müssen ein klareres „Melde- und Aktions“-Verfahren vorhalten, bei dem die nutzenden Personen die Möglichkeit haben, illegale Inhalte online zu melden; Meldungen von nutzenden Personen müssen von den Plattformen zügig bearbeitet werden.
Wie soll man von außen prüfen, ob dieses Verfahren "diskriminierungsfrei" abläuft oder ob es nicht doch durch die geschäftlichen oder politischen Interessen der Unternehmen gesteuert ist?
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Inter-Operabilität bei Messenger-Diensten: TikToks auf Insta schauen oder Tweets über Mastodon lesen? Es wird Jahren dauern, bis so etwas möglich wird.
Transparenz und Informationsfreiheit werden damit gestärkt. Ob es wirklich ein Fortschritt ist, den Unsinn von TikTok oder Instagram auf seriösen offenen Plattformen sehen zu können, bezweifeln zumindest diejenigen, die jetzt schon bewußt dort sind, weil sie der Verblödung aus dem Weg gegangen sind.
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Nutzer digitaler Dienste werden das Recht haben, Entschädigung für Schäden oder Verluste zu verlangen, die sie aufgrund von Verstößen durch Plattformen erlitten haben.
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Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (mit mehr als 45 Millionen Nutzern) können mit Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden.
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Sehr große Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten und abmildern und sich jedes Jahr unabhängigen Prüfungen unterziehen.
Mal sehen, wer da und wie prüft ...
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Wenn eine Krise eintritt, z. B. eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit, kann die Kommission von sehr großen Plattformen verlangen, dringende Bedrohungen auf ihren Plattformen zu begrenzen. Diese besonderen Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt.
Also, was soll das heißen und wer bestimmt was eine Bedrohung ist? Wenn z.B. das Geld für Waffenlieferungen alle ist, dann darf nicht mehr über Alternativen, wie Frieden, Kindergrundsicherung oder die Rente diskutiert werden?
Auf die Umsetzung und Durchsetzung des DSA können wir gespannt sein. Um die Vorgaben zu kontrollieren, braucht es Behörden mit entsprechenden Ressourcen, die es mit denen der Big5 aufnehmen können. So haben Bürgerrechtsorganisationen schon Kritik angemeldet.
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Die Bürgerrechtsbewegung European Digital Rights meldete in einer Pressemeldung substanzielle Bedenken an und beurteilte den Vorschlag als Gefahr für die Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit.
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Abgeordnete der Piratenpartei bemängelten, dass sich mit dem Gesetzesvorschlag Industrieinteressen gegenüber digitalen Bürgerrechten durchgesetzt hätten.
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Wir schließen uns dem Fazit auf Wikipedia an: Die sozialen Medien die zunächst als Demokratieverstärker gefeiert wurden, werden immer mehr als Gefahr für die Demokratie wahrgenommen. Das gilt zumindest solange diese Medien in den Händen einiger weniger Unternehmen liegen und öffentlicher Kontrolle entzogen werden.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/informieren/blog/privatsphaere-digital-services-act-aenderungen-fuer-nutzer-innen
und https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_digitale_Dienste
und die Originaldokumente zur Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (“Digital Services Act”) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2065
und zur Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (“Digital Markets Act”) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R1925
Kommentar: RE: 20230827 Der Digital Services Act ist nun Gesetz
noch eine schöne Einschätzung zu den neuen Verordnungen
https://tkp.at/2023/08/25/die-haessliche-fratze-der-eu-digital-services-act-ab-heute-in-kraft/
Mi., 29.08.23 07:01
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Created: 2023-08-27 08:25:08
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