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Unionsrecht: Klimaschutz-Vorgaben müssen einklagbar sein
Ein Jahr Ampelregierung mit hehren Klimaschutzzielen aber keine Einsparung bei der CO2 Erzeugung im Verkehr - im Gegenteil. Wie kann das sein?
Eine personifizierte Schuld trägt sicher der FDP Verkehrsminister Wissing, der bisher alle eventuell sinnvollen Maßnahmen verhindert hat. Selbst eine für alle kostenlose Maßnahme wie ein Tempolimit kam für ihn nicht infrage. Der Anteil der Gesamtemissionen von CO2 des Straßenverkehrs ist auf 20% gestiegen, 2010 waren es noch 16,4%. Trotz immenser Mittel für den Straßenbau werden im Mittel von den Autofahrern seit Jahren pro Tag 60 bis 70 Minuten für ihre Fahrten benötigt. Es gibt auf diesem Irrweg keinen Fortschritt.
Der FAZ Wirtschaftsblog findet deshalb noch weitere Schuldige und das sogar in einem Maße, dass der Artikel von Jonathan Siebert mit den Worten endet:
Ein deutsches Rechtsgutachten von 2021 hält den “Bedarfsplan Straße” für unionsrechtswidrig. Es könnte sich also auch in Deutschland lohnen, anstatt Bilder mit Suppe zu beschmutzen und sich auf Straßenkreuzungen zu kleben, die Gerichte anzurufen.
Dabei verweist der Artikel auf andere Länder in denen z.B. ein englischen Gerichts 2020 die Festlegungen des Pariser Abkommens für die Verkehrsplanung als einschlägig erklärte. Und sofort - na ja, nachdem alle Instanzen durchgefochten wurden, vielleicht hilft solange doch auch das Festkleben - müsste folgendes insbesondere in der Verkehrsplanung berücksichtigt werden (alles Zitate aus dem Artikel von Jonathan Siebert):
- Man plant für mehr Verkehr und bekommt ihn aufgrund dieser Planungen auch. Also "Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten".
- Seit 1950 haben sich die pro Person gefahrenen Kilometer nahezu verzehnfacht.
- Mobilitätsformen wie Carsharing und (abrufbarer) öffentlicher Nahverkehr, die den Bedarf an Personenkraftwagen dämpfen könnten, werden nicht berücksichtigt.
- Kostensteigerungen von 20 bis 50 Prozent [im Bau] seien keine Ausnahme, was die Planung eigentlich berücksichtigen sollte, wenn sie eine Abwägung von Kosten und Nutzen vornimmt.
- Der Bundesrechnungshof hat in diesem Sinne die Verkehrsplanung des Bundes und der Länder mehrfach kritisiert.
- Im März dieses Jahres kritisierte der Bundesrechnungshof, dass bei fast allen Klimaschutzmaßnahmen des Bundes Vorgaben dafür fehlen, wie viele Treibhausemissionen damit eingespart werden sollen.
- Eigentlich hatten die Grünen uns ein anderes Vorgehen versprochen!
Als Fazit empfiehlt der Autor die Einführung eines Studienfachs “Politische Kosten-Nutzen-Rechnung” - und dann bitte mit der Einbeziehung und Abwägung aller entstehenden Kosten!
Mehr dazu bei https://blogs.faz.net/fazit/2022/11/20/der-verkehrte-verkehr-12951/
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Tags: #Umwelt #Klima #CO2 #Kfz #Auto #Verkehr #Planung #Rechnungshof #Verhaltensänderung #Verbraucherschutz #Transparenz #Informationsfreiheit #klimaneutral
Created: 2022-11-27 09:50:43
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