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Unterlassungsklage gegen Deutsche Bahn eingereicht
Nun hat Digitalcourage Unterlassungsklage gegen die Deutsche Bahn beim Frankfurter Landgericht eingereicht. Schon im Mai diesen Jahres hatte man der Bahn ein Ultimatum gestellt, denn die Bahn App läuft weiter jenseits der DSGVO. Digitalcourage Vorstandsmitglied padeluun, sowie Mike Kuketz und Peter Hense hatten gemeinsam einen offenen Brief an die Deutsche Bahn geschrieben. Sie drohten mit rechtlichen Schritten, wenn die Bahn bis zum 1. Juli ihr unzulässiges Datensendeverhalten nicht abschalten würde, welches eine technische Analyse der "DB Navigator" App offenbart hat.
In dieser technischen Analyse hatte sich herausgestellt, dass die Bahn App die Daten ihrer Kunden weitergibt und dieses Verhalten sich nicht durch Einstellungen zum Datenschutzverhalten abschalten lässt.
Zwar können die Nutzer der App aus drei Optionen wählen: „Alle Cookies zulassen”, „Cookie-Einstellungen öffnen” und „Nur erforderliche Cookies zulassen”. Nun ist gerade diese letzte Auswahl diejenige, die sich nicht an die Regeln der DSGVO hält.
Ein Urteil des EuGH hat festgestellt, dass Nutzer:innen in die Verwendung von Cookies einwilligen müssen, nur unbedingt erforderliche Cookies bilden eine Ausnahme. "Unbedingt erforderlich" heißt nach Feststellungen des höchsten Gerichts jedoch "technisch erforderlich" und das sind Cookies zur Erforschung des Marktverhaltens sicher nicht.
Mike Kuketz hatte in seiner Analyse zehn Dienstleister identifizieren können, an die Daten der Bahnkunden weitergeleitet wurden, darunter sind z.B. Adobe Analytics und hCaptcha. Die Bahn argumentiert, dass dies ihre Dienstleister sind, diese also in ihrem Auftrag die Daten verarbeiten. Dafür müsste es jedoch nach DSGVO einen Verarbeitungszweck geben. Die wohl einzige(?) Aufgabe von Adobe ist jedoch die eventuell notwendige Erstellung von PDF Dateien im Ticketverkaufsvorgang und hCaptcha kennen wir aus vielen Anwendungen, um die Nutzung, bzw. das Spamen der Anwendungen durch Robots zu erschweren. Für keinen dieser Vorgänge sind dabei eigene Cookies, geschweige denn persönliche Daten notwendig.
Bis zu einer Gerichtsentscheidung werden weiter täglich 2 Millionen Nutzer:innen den DB Navigator benutzen ...
Update Juli 23: Auch das Infoportal mobilsicher kritisiert die gesetzeswidrige und völlig unnötige Vorgehensweise der Bahn:
Zwang zu Google und Apple. Nicht mit uns!
Wer seine App ausschließlich über Apples oder Googles Stores anbietet, stellt Nutzer*innen vor die Wahl: Entweder, sie stimmen der weitreichenden Datenerhebung durch US-Konzerne zu oder sie verzichten ganz auf die App.
Bei Apps von kommerziellen Anbietern ist das schon ärgerlich. Bei Apps, deren Betrieb mit Steuergeldern bezahlt wird oder die zur öffentlichen Daseinsfürsorge zählen, ist es eigentlich inakzeptabel. Denn damit überlässt man es internationalen Konzernen, die Bedingungen für den Zugang zu öffentlichen digitalen Gütern für alle Nutzer*innen zu bestimmen.
mobilsicher gibt auch gleich die völlig kostenfreien Alternative aus der Open Source Gemeinde an, mit denen sich der gleiche Komfort bieten lässt:
Dabei gäbe es die Alternativen. Ohne riesigen Aufwand kann die Bahn die App auch einfach als Installationsdatei auf ihrer Webseite anbieten.
Oder sie könnte Alternativen ohne Google oder Apple unterstützen: Der freie App-Store F-Droid hat beispielsweise Wikipedia, den Kartendienst Osmand oder eine App von Foodsharing im Angebot. Wäre das nicht auch ein schöner Anspruch, den sich ein Unternehmen in Staatsbesitz auf die Fahnen schreiben könnte?
https://mobilsicher.de/hintergrund/der-db-ist-es-egal-dass-menschen-ihre-app-nur-mit-google-oder-apple-nutzen-koennen
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/datenschutz-digitalcourage-klagt-gegen-tracking-in-deutsche-bahn-app/
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Created: 2022-10-21 08:27:11
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