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04.05.2022 Zentrale Sammelstelle für Gesundheitsdaten
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Datenvermeidung hätte vieles einfacher gemacht

Für den Überblick über den Impfstatus aller Menschen in Deutschland hat sich die Regierung immer ein zentrales Impfregister gewünscht. Nun wird es gar keine zu kontrollierende Impfpflicht geben, aber trotzdem sollen ab Oktober die Gesundheitsdaten von allen 73 Millionen gesetzlich Versicherten pseudonymisiert gesammelt und (in einem ersten Schritt) der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Dagegen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nun Klagen eingereicht, wie netzpolitik.org berichtet.

Ordnung ins Chaos bringen

"Fürsorglich", wie unsere Regierung nun einmal ist, möchte sie (jetzt endlich!) dem Datenschutz-widrigen Verhalten der letzten 2 Corona-Jahre  ein geordnetes Datenmangement überstülpen. Wir kommen gleich zum Thema zurück ...

Aber schauen wir zuerst, was das Großreinemachen nach Corona von uns verlangt.  2 Jahre wurden überall Daten gesammelt, die jetzt wieder gelöscht werden müssen. Wo überall liegen denn diese Daten?

Selbst die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel schlägt Alarm: „Es darf nicht sein, dass riesige Datensammlungen erhalten bleiben, für die es keine gesetzliche Grundlage mehr gibt.“ Fast alle Verordnungen im Zusammenhang mit Corona sind abgelaufen und die Daten müssen gelöscht werden!

Netzpolitik.org hat eine sicher noch unvollständige Liste veröffentlicht, wo überall Daten gesammelt wurden und wer nun für die Löschung veramtwortlich ist. Die Liste umfasst Restaurants über Thermalbäder bis zum Friseur, Schulen, Universitäten und Hochschulen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, staatliche Stellen und Behörden, Impf- und Testzentren, Apotheken, Krankenkassen, Gesundheitsämter, ...  Dazu kommen Online-Datenbanken von Cloud-Diensten, der verschiedenen Corona Apps ...

Stellen wir uns die Aufgabe der Datenlöschung nicht zu einfach vor. Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten stellt fest: „Die Verantwortlichen müssen die Daten ordnungsgemäß löschen bzw. vernichten, etwa mittels eines Aktenvernichters der Sicherheitsstufe P4 ..." Ein einfaches Zerreißen der ganzen Listen ist nicht ordnungsgemäß. Vielleicht hätte man sich das mal vor dem Sammeln der ganzen Daten überlegen sollen ...

Fehlende Widerspruchsrechte der Patienten

Kommen wir zurück zur zentralen Speicherung unserer Gesundheitsdaten ab Oktober. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht keine Widerspruchsmöglichkeiten für die Menschen vor. Die Kritik von Patienten- und Datenschützen ging in der beginnenden Corona Hysterie untern. Alle Daten aller Menschen sollen gesammelt werden. Als Grundlage für die Sammlung soll die immer wieder fehleranfällige Telematik-Infrastruktur (TI) genutzt werden. Gedacht hatten sich die Macher, dass bis zum Start Jede/r gesetzlich Versicherte eine ePA, eine elektronische Patientenakte hätte, aus der man dann diese Daten "pseudonymisiert" hätte ziehen können.

Nun hat die ePA ein Jahr mit Startschwierigkeiten gekämpft und ist nur rudimentär vorhanden - einige zehntausend Testnutzer kämpfen mit den Tücken des Systems. Sie werden dann im Herbst als Testkaninchen für die "zentrale Sammlung" mißbraucht, wenn die jetzt gestarteten Klagen der Gesellschaft für Freiheitsrechte keine aufschiebende Wirkung entfalten können.

Wir haben über die Gefahren und Probleme der ePA mehrfach in Artikel und auch Videogesprächen berichtet (s. Link unten).

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/gesellschaft-fuer-freiheitsrechte-klagen-gegen-zentrale-gesundheitsdatensammlung/
und https://netzpolitik.org/2022/datenschuetzer-schlagen-alarm-an-diesen-orten-liegen-deine-corona-daten/
und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=ePA+eGK&sel=meta


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/3nj
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Created: 2022-05-04 08:40:15
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