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Klatsche vom EuGh vor Koalitionsvertrag
Ob es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung (VDS) geben soll - darüber konnten sich die Fachgruppe bei den Koaltionsverhandlungen nicht einigen ud haben dies an die Dachgruppe nach oben gegeben. Dabei ist das Thema seit dem Urteil des BVerfG im März 2010 eigentlich erledigt.
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist grundrechtswidrig
Das haben weitere Gerichte in den letzten 10 Jahren immer wieder festgestellt, auch der EuGH. Dort werden z.Zt. noch einmal 3 Klagen aus Frankreich, Irland und aus Deutschland verhandelt. Nun liegen dafür die Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vor - mit einem entsprechenden(!) Urteil ist in den nächsten Monaten zu rechnen:
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist mit Unionsrecht nicht vereinbar!
Damit ist die VDS2.0 in Deutschland endgültig erledigt. Außerdem wären damit auch die Speicherpflichten aus § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG nichtig. Diese machen auch den Telekommunikationsunternehmen das Leben schwer. Klagen der Telekom und des Providers SpaceNet AG vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte dieses dem EuGH zu endgültigen Klärung vorgelegt.
Vor 2 Wochen hatten mehrere Datenschutzgruppen aus Deutschland an die Koalitionsverhandler geschrieben und den endgültigen Verzicht der VDS gefordert.
Also Koalitionsverhandler: Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahr 2010 beerdigt - kapiert das endlich!
Kommentar: RE: 20211119 EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig
Die Stellungnahme von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona lässt sich zusammenfassen mit "HABT IHR ES IMMER NOCH NICHT BEGRIFFEN? ANLASSLOSE VDS GEHT NICHT!"
https://netzpolitik.org/2021/eu-generalanwalt-klares-nein-zur-deutschen-vorratsdatenspeicherung/
Ve., 19.11.21 16:52
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Created: 2021-11-19 09:48:36
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