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EU verlangt 8,2 Milliarden Euro Strafe
Aber selbst in dem Verfahren gegen den Preisvergleichsdienst Google Shopping in dem der EuG jetzt die Kartellbuße von 2,42 Milliarden Euro bestätigt hat, kann Google noch Einspruch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. In allen Verfahren sind die Kläger Unternehmen, die sich von Google durch seine marktbeherrschende Stellung übervorteilt sehen, wie etwa die Touristikportale Expedia und Tripadvisor sowie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, der frühere Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Die Vorwürfe sind Preismanipulationen der Google-eigenen Dienste, bzw eine vorteilhaftere Darstellung eigener Angebote in der Liste der Suchergebnisse vor denen der Konkurrenz. Auch wegen des restriktiven Aufbaus des Handy-Betriebssystems Android wird Google vorgeworfen, seine Marktmacht zu missbrauchen. Die EU-Kommission verhängte im Juli 2018 deswegen eine Kartellbuße über 4,34 Milliarden Euro, Auch gegen diese geht der Konzern noch gerichtlich vor. Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/414302.monopolbildung-unrechtm%C3%A4%C3%9Fige-marktmacht.html Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/3jf Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7829-20211112-milliardenstrafe-fuer-google.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7829-20211112-milliardenstrafe-fuer-google.html Tags: #Facebook #Alfabet #Google #EU #EUG #EUGH #SozialeNetzwerke #Verhaltensänderung #Regulierung #Strafe #Kartellamt #USA #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verbraucherdatenschutz Created: 2021-11-12 09:03:08 Hits: 518 Leave a Comment |
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