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Lockdown macht Studium unmöglichDie Studierenden sind durch die Corona-Maßnahmen schwer betroffen. Gab es bereits im Frühjahr bis in den Sommer Probleme für studentische Nebenjobs, die einfach weggebrochen waren - und eine Entschädigung war lange nicht in Sicht. Über ein noch gravierenderes Problem machen uns nun die ASten aufmerksam. So berichten die Landes-ASten-Treffens NRW gemeinsam mit dem studentischen Bundesverband fzs sowie den Landesstudierendenvertretungen aus Sachsen und Baden-Württemberg über die Schließung der Hochschulbibliotheken und die Einschränkung des Studiums aufgrund des Lockdowns. Nicht ohne mein Buch - Lockdown macht Studium unmöglichCarlotta Kühnemann (Vorständin des fzs): "Wir begrüßen die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie. Gleichzeitig dürfen die Folgen wie geschlossene Bibliotheken nicht erneut zulasten der Studierenden gehen. Einige Hochschulen haben bereits reagiert, an anderen Hochschulen wurden bisher jedoch keine nachteilsausgleichenden Maßnahmen ergriffen." Amanda Steinmaus (Koordinatorin des Landes-ASten-Treffens NRW) ergänzt: "Promovierende und Studierende sind bei der Erstellung von Haus- und Abschlussarbeiten wie auch bei der Vorbereitung auf Prüfungen auf den Zugang zu Fachliteratur angewiesen. Aufgrund der besonderen Situation müssen alle Abgabefristen entsprechend verlängert werden. Dies sollte landeseinheitlich geregelt werden." Andreas Bauer (Sprecher der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg) sagt: "Für Studierende mit Kindern oder anderen Pflegeaufgaben bedeutet eine Schließung der Bibliotheken auch, dass sie in den nächsten Wochen keinen ruhigen Ort mehr zum Arbeiten haben. Sobald die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirken, sollten Bibliotheken daher unter strengen Hygieneregeln wieder öffnen dürfen." Lukas Eichinger (Sprecher der Konferenz der Sächsischer Studierendenschaften): "Durch eine Verlängerung der Regelstudienzeit haben Studierende einen verlängerten BAföG-Anspruch. Jedoch muss auch der Leistungsnachweis an die Pandemiesituation angepasst werden. Insbesondere im Masterstudium war bisher kein Leistungsnachweis nötig. Durch die Erhöhung der Regelstudienzeit auf fünf oder mehr Semester ändert sich das. Dafür gibt es aber keine angepassten Regelungen, weswegen diese Studierenden die Förderung verlieren werden. Eine alleinige Erhöhung der Regelstudienzeit reicht an dieser Stelle nicht aus. Das verpasste Handeln des BMBF zeigt sich hier nun in einem Wirrwarr an Landesregelungen, die der Situation gar nicht gerecht werden können, zumal nicht in allen Bundesländern die Regelstudienzeiten durch die Landesparlamente verlängert wurden." Für viele Studierende verlängert sich die Studiendauer durch ausfallende Praktika und Veranstaltungen. Wir fordern aus diesem Grund eine einheitliche Regelung zur Erweiterung der Regelstudienzeit, eine Erhöhung der Fehlversuche und die Verlängerung der Abgabefristen.
Hintergrund Bibliotheken bieten den Zugang zu Fachliteratur für Wissenschaftler:innen und Studierende. Dieser wird benötigt, um wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Im Sommer haben viele Hochschulen aus diesem Grund Abgabefristen verlängert. Die Förderungshöchstdauer im BAföG richtet sich nach der Regelstudienzeit des Studiengangs. Es muss aber spätestens nach dem 4. Fachsemester ein Leistungsnachweis dem BAföG-Ämtern vorgelegt werden muss. Dieser Zeitpunkt ist unabhänig von der Förderungshöchstdauer. Gleichzeitig sind in einigen Bundesländern Mindestsemesterzahlen festgeschrieben, die bei Überschreitung zu einer Zwangsexmatrikulation führen. Im Sommer haben die meisten Bundesländer die Regelstudienzeit verlängert.
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