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20.05.2020 BVerfG erklärt BND Gesetz für verfassungswidrig
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Kanzleramt muss innerhalb eines Jahres neues Gesetz vorlegen

Edward Snowden* hatte vor 7 Jahren öffentlich gemacht, dass BND und NSA gemeinsam die Menschen weltweit ausspionieren. Wenn es der Eine "wegen irgendwelcher Vorschriften", so der BND in Deutschland nicht darf, dann macht das der Andere und man tauscht die Ergebnisse wo nötig.

Eine andere "Argumentation" des BND war, dass Daten auf dem Weg in die Welt - also über irgendwelche Satelliten keine "deutschen Daten" wären und ausgewertet werden dürften. Der NSA Untersuchungsausschuss hat sich mit den Praktiken des BND über Jahre auseinandergesetzt (BND wieder jenseits der Verfassung?  ).

Die Regierung hatte Anfang 2017 dieser Praxis mit dem BND Gesetz einen Riegel vorgeschoben, in dem sie alle Praktiken des BND darin für gesetzmäßig erklärte. Den Koalitionspartner SPD hat man dazu mit der Scheinlösung "einer stärkeren Kontrolle des BND" durch die G10 Kommission geködert.

Die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen (ROG) und andere Medienorganisationen mit ausländischen Journalisten haben gegen das Gesetz Klage beim BVerfG eingereicht, weil sie sich vom BND in ihrer Arbeit kontrolliert sahen, wie die Snowden Enthüllungen bewiesen hatten. Nun haben sich die Erfinder des BND Gesetzes vollständig blamiert. Selbst diese angeblich "stärkeren Kontrolle des BND" ist noch weit jenseits des von den Grundrechten geforderten.

Das Bundesverfassungsgericht, erstmals unter dem neuen Vorsitzenden Stephan Harbarth, stellte fest

  • Deutsche Bürger dürfen nicht ohne konkreten Verdacht auf diese Weise überwacht werden.
  • Daten von Deutschen würden nicht verlässlich gelöscht.
  • Jeder laufe letztlich  Gefahr, zu Unrecht ausgespäht zu werden.
  • Es fehlt an verschiedenen Schutzvorkehrungen, etwa zum Schutz von Journalisten oder Rechtsanwälten.
  • Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht die Bedeutung der Pressefreiheit.
  • Eine Datenweitergabe aufgrund nicht kontrollierbarer Selektionslisten ist nicht zulässig.
  • Die Überwachung durch den BND ist nicht auf hinreichend bestimmte Zwecke begrenzt.
  • Damit kann auch seine Überwachung durch das G10-Kontrollgremium nicht kontrollfähig strukturiert werden.

Das für das verfassungswidrige BND-Gesetz zuständige Kanzleramt hat nun ein Jahr Zeit ein neues Gesetz zu verabschieden. Wir könnten uns freuen, dass wir wieder einmal Recht gehabt haben, wie bei

  • der Vorratsdatenspeicherung (2007 und VDS 2.0, 2015),
  • beim Lauschangriff (in der BKA Novelle 2008),
  • beim Staatstrojaner f (in der BKA Novelle 2008),
  • bei der Handyüberwachung durch Trojaner (Urteil steht noch aus ...)
  • u.v.a. Überwachungsgesetzen, wo die Mühlen der Rechtsprechung noch langsam vor sich hin mahlen ...

*) Edward Snowden ist Ehrenmitglied bei Aktion Freiheit statt Angst e.V.!

Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/politik/bnd-gesetz-bundesverfassungsgericht-1.4912291
und https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-037.html


Kommentar: RE: 20.05.2020 BVerfG erklärt BND Gesetz für verfassungswidrig

It gave the government time by the end of 2021 to adapt it.
thats a nice cushion-- another year 1/2 of unconstitutional spying then?

Fr., 20.05.20 10:39


RE: 20.05.2020 BVerfG erklärt BND Gesetz für verfassungswidrig

The thing is that in autumn 2021 we'll have an election. And since before that there'll be the summer recess, we're going to witness the quite inconspicuous passing of a wiggling-out law some time before that. Probably as item 57 on a 58 items agenda. Meaning, campaigning will be about the really important topics, like who will win the next Bundesliga season. And after the election nothing will have changed. Which is what grand coalitions actually are about.

Bi., 20.05.20 11:24


RE: Atomwaffen-Verbot endlich durchsetzen

Wow, nice the way the court has worked this.

To., 20.05.20 11:25


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Created: 2020-05-20 07:38:10
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