04.07.2019 Digitalisierungsgesetz zur e-Akte
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Patienten erhalten keine Kontrolle über ihre Daten

Hat Gesundheitsminister Spahn noch nie von der DSGVO gehört? Meine Daten gehören mir!

Jede Speicherung und Verarbeitung meiner Daten benötigt eine Rechtsvorschrift, einen Verwendungszweck oder meine freiwillige(!) Einwilligung. Über den Zweck der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grübeln wir schon fast seit 20 Jahren. Außer der Vergeudung von etwas 6 Milliarden Euro unserer Steuergelder und beträchtlicher Mengen aus den Etats der Krankenkassen für die Entwicklung stets fehlerhafter Software ist dabei nichts herausgekommen.

Seit Jahren protestieren die Ärzteverbände gegen die eGK (Kassenärzte gegen Gesundheitskarte ) und viele Bürger sind weiterhin nicht bereit ihre Daten auf diese Karte schreiben zu lassen.  Nun macht Gesundheitsminister Spahn Druck und will die e-Akte im Gesundheitswesen in eineinhalb Jahren durchgesetzt haben. Das ist mehr als die eGK, danach soll die Karte künftig nur noch der Türöffner für den Zugriff auf alle Gesundheitsdaten bei Ärzten oder in Krankenhäusern sein. Datenschützer hatten die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zum Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) kritisiert ("Das ist #Spahnsinn"  ).

Künftig sollen alle Laborbefunde, ärztliche Diagnosen und Behandlungsdaten von Ärzten, Physiotherapeuten, Apothekern - also alle sogenannten Leistungserbringer im Gesundheitswesen - in die digitale Patientenakte eingetragen werden. Dazu hat er nun dem Bundestag ein eigenes Digitalisierungsgesetz vorgelegt.

Die Kritik von Ärzteverbänden und Datenschützern folgte prompt:

Spahn droht allerdings, dass Ärzten, die sich nicht an das Gematik-Netz anschließen lassen, eine Honorarkürzung winkt. Der Gipfel ist jedoch eindeutig die Verletzung der DSGVO durch die Weigerung, dass Patienten Zugriff auf ihre eigenen Daten erhalten. Diese Einschränkung geschieht auf Wunsch der Gematik, die andernfalls die Einführung der e-Akte bis 2021 gefährdet sieht.

Die angeblich erwarteten "Synergieeffekte" durch die e-Akte werden also sicher nicht eintreten, da hoffentlich genügend Menschen die Auskunft zu ihren Daten durch Anfragen bei und Klagen gegen ihre Krankenkasse erzwingen werden.

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/heute/elektronische-patientenakte-widerstand-gegen-spahn-plaene-100.html


Kommentar: RE: 20190704 Digitalisierungsgesetz zur e-Akte

Dass mal grundsätzlich alles auf eine Karte kommt ist ja an sich nicht schlecht, finde ich. Damit würden u nglaublich viele Doppel- und Fehlaktivitäten ausgeschlossen.
Entscheidender ist also die Frage nach der Sicherheit der Verschlüsselung und meinem Recht, auf diese Daren zugreifen zu dürfen.

Wa., 05.06.2019 07:20


RE: 20190704 Digitalisierungsgesetz zur e-Akte

Es kommt ja nicht auf die Karte, sondern wird auf potenziell unsicheren Wegen auf potenziell unsicheren Servern mit unklarer Zugriffs-Absicherung gespeichert (Tests ob die Sicherheit gewährleistet ist gelten dabei als kriminell)!
Und selbst auf der Karte hätte ich ein Problem damit. Nimm mal an, Du warst bei Arzt A, der Dir Deiner Meinung nach Unsinn erzählt. Du gehst also zu Arzt B für eine zweite Meinung. Der schaut nun ins System / auf die Karte und sieht da die Diagnose von Arzt A oder womöglich den internen Vermerk "Achtung Hypochonder". Was glaubst Du, wie sorgfältig Arzt B nun vorgehen wird, gerade in diesen Zeiten, wo Ärzte nicht nach tatsächlichem Aufwand bezahlt werden?

To., 05.06.2019 07:29


RE: 20190704 Digitalisierungsgesetz zur e-Akte

Ob Achtung Hypochonder auf ein solches Medium gehört, lasse ich mal beiseite. Ich hätte nichts dagegen, wenn diese Daten zentral gespeichert werden, denn das hätte mir alleine schon in den letzten 10 Jahren eine Reihe völlig unnötiger Röntgenaufnahmen und nicht ganz preiswerter Bluttests erspart...
Aber so lastet eben jede Praxis sich selbst aus.....und ja, ich habe ein Recht, diese Ergebnisse zu sehen. Schließlich geht es ja um mich.

Wa., 05.06.2019 07:34


RE: 20190704 Digitalisierungsgesetz zur e-Akte

Dazu müssen die nicht zentral gespeichert werden. Wie Du korrekt sagst, die Daten gehören Dir bzw. sollten Sie das.
Statt einer eGK und dem ganzen Cloud-[zensiert] drumherum brauchen wir einen verschlüsselten Datenträger, den wir mitnehmen können (ein Backup dieser Daten durch den Besitzer muss natürlich möglich sein). Dann kann der Behandelnde mit unserem Einverständnis Ergebnisse etc darauf ablegen bzw. ebenfalls nur mit unserem OK Ergebnisse auslesen.
Unverschlüsselt könnten zusätzlich darauf abgelegt werden
Blutgruppe
Allergien/Unverträglichkeiten
Organspende-Zustimmung oder -Verweigerung
Kontaktdaten von Angehörigen

To., 05.06.2019 07:41


RE: 20190704 Digitalisierungsgesetz zur e-Akte

Vermag das eine die normale Gesundheitskarte nicht zu schaffen? Oder andersrum: Die Karte der Zukunft bräuchte einen Chip mit der entsprechenden Speicherfähigkeit?
Bleibt dann immer noch das Problem bei Verlust oder Wechsel auf nächste Kartengeneration. Irgendwoher müssen die Daten ja wieder kommen. Dass dies durch die Mehrheit der Versicherten über eigene backups passieren wird, wage ich zu bezweifeln.

Wa., 05.07.2019 07:46


RE: 20190704 Digitalisierungsgesetz zur e-Akte

Wenn ich so an die (notwendige) Auflösung von Röntgenbildern oder CTs denke, glaube ich nicht, dass das passt. Und die Datenmengen werden ja immer gewaltiger. Wenn man das auf eine Chipkarte kriegen kann - von mir aus gerne.
Das mit den Backups ist richtig, aber abgesehen davon, dass man dafür "idiotensichere" Tools verkaufen könnte, was kann im schlimmsten Fall passieren? Ich setze jetzt mal als selbstverständlich voraus, dass der jeweils Behandelnde wie heute auch seine eigenen Ergebnisse bei sich hinterlegt (auf der Karte ist also quasi nur meine Kopie). Dann ist man also bei Verlust/Beschädigung wieder auf dem Stand von heute und muss die Daten neu zusammen suchen.
Dieses Risiko bzw. die damit verbundene Arbeit schätze ich aber als unvergleichlich kleiner ein als die Gefahr, dass sich Unbefugte Zugriff auf zentral gespeicherte Daten verschaffen, schon allein weil jeweils nur eine einzige Person betroffen ist.

To., 05.07.2019 07:54


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Created: 2019-07-04 09:29:09


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