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01.06.2019 EU will über neue Vorratsdatenspeicherung "nachdenken"
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Regierungen wollen weiter "alle überwachen"

Der Rat der EU will am 7. Juni 2019 über die weitere Planung einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikationsdaten abstimmen. Sämtliche  vorliegende Vorschläge enthalten nur wieder anlasslose Massenüberwachungen aller Menschen. Genau dies hat der EuGH jedoch ausgeschlossen.

Damit wird versucht das Urteil des obersten europäischen Gerichts "zu dehnen" - eine weitere jahrelange Klage wird notwendig. Deutschland will der Planung einer neuen Vorratsdatenspeicherung zustimmen, trotz laufender Verfassungsbeschwerden gegen die zur Zeit ausgesetzte deutsche VDS und Studien, die die Gefahren und Nutzlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen. Auch die deutsche Bundespolizei wehrt sich gegen jede Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung. Dabei haben sämtliche konkreten Fälle der letzten Jahre gezeigt, dass anlassloses Datensammeln nicht zum Erfolg führt (Amri, NSU, ...).

 Europol-Dokumente, wie das Arbeitspapier WK 3113/2019 vom 8. Mai 2019 und das Dokument 7833/3/19 REV 3 vom 20. Mai 2019 belegen, dass am 7.Juni nur Vorschläge mit anlassloser Massenüberwachung zur Diskussion stehen. Man möchte auch eine Überwachung bei allen möglichen Delikten: Telekommunikationsdaten sollen auf Vorrat gespeichert werden für die Untersuchung von Kriminalität, wobei Terrorismus und „cyber crime“ nur Beispiele sind. Die in früheren Dokumenten noch diskutierte Beschränkung auf „schwere Kriminalität“ wurde ersatzlos gestrichen.

Wir müsen wieder feststellen, dass in den vorliegenden Papieren eine Überwachungsgesamtrechnung, wie sie z.B. vom BVerfG gefordert wird, fehlt. Es gibt bereits einen großer Überwachungsdruck auf alle Menschen. In Deutschland speichern einige Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten, entsprechend dem geltenden Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Viele EU-, Bundes- und Landesgesetze schreiben Uploadfilter, Staatstrojaner und andere Überwachungsmaßnahmen vor. Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Urteil 2010 zur Vorratsdatenspeicherung, dass neue Überwachungsgesetze immer im Kontext mit bereits existierenden beurteilt werden müssen.

Zusätzlich zum Überwachungsdruck auf alle Menschen beunruhigt uns die weitere Privatisierung von Überwachung. Geplant ist eine verstärkte Überwachungs-Partnerschaft mit privaten Unternehmen. So wollen die Regierungen der EU-Mitgliedsländer die ePrivacy-Verordnung, die aktuell verhandelt wird, ausnutzen, um darin eine private Vorratsdatenspeicherung zu verankern. Das ist absurd, denn die ePrivacy-Verordnung sollte ein Datenschutzgesetz sein, das die Bevölkerung vor Tracking schützt. Damit würden auch Google, Facebook, WhatsApp u.a. im Dienste von Polizei und Gehemdienste Verbindungsdaten sammeln dürfen - und würden diese auch weiter für ihre eigenen Zwecke nutzen.

Mal sehen, wie sich das neu gewählte EU-Parlament zu diesen rückschrittlichen Ideen der Regierungen verhält. Hier gilt es, den Abgeordneten nach dem 7. Juni gleich mal einen Brief zu schreiben ...

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2019/vorratsdatenspeicherung-eu-rat-juni-2019
und ein guter Überblick über die anderen EU Staaten bei https://netzpolitik.org/2019/vorratsdatenspeicherung-in-europa-wo-sie-in-kraft-ist-und-was-die-eu-plant/


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Created: 2019-06-01 08:54:31
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