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22.01.2019 Gespräch zur ePrivacy Verordnung
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EU-Regierungen wollen elektronische Nachrichtenzensur einführen

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) arbeiten EU-Kommission und Parlament an der ePrivacy Verordnung. Während die DSGVO das Verhältnis des Nutzers gegenüber den Anbietern ausgestaltet soll die ePrivacy Verordnung die Rechte und Pflichten der Anbieter auch untereinander regeln.

Auch hier gab es vor einigen Jahren gute Vorschläge, die, wie bei der DSGVO, unter dem Dauerfeuer der Unternehmens-Lobby verwässert werden. Zusätzlich ist bei der ePrivacy Verordnung nun auch noch die Staatsseite mit "Regulierungswünschen" aufgetreten. Vor solchen Überwachungs- und Zensurmaßnahmen hatten wir Bundesregierung und EU-Parlament bereits im letzten Oktober gewarnt (Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür! ).

Auf Einladung des Verbraucherschutzministeriums gab es dazu gestern ein Gespräch mit Staatssekretär Billen, der als ehemaliger Vorstand des Bundesverbands der Verbraucher, ein offenes Ohr für die Anliegen der Zivilgesellschaft hat. Hier ein detaillierter Bericht über die in der jetzigen Fassung der ePrivacy Verordnung entstandenen Probleme:

ePrivacy: EU-Regierungen wollen elektronische Nachrichtenzensur einführen

Die Bundesregierung tritt nach eigenen Aussagen in den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung für Verbesserungen des letzten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft ein, wie für die Begrenzung der zweckfremden Nutzung von Kommunikationsdaten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Browsern.

Einige EU-Regierungen wollen nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Whatsapp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen.

Zum Auffinden von „kinderpornografischen“ und „terroristischen“ Inhalten sollen Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messaging-Diensten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer Kunden verdachtslos und flächendeckend filtern dürfen. Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Durch nationale Gesetze könnte die Nachrichtenzensur zudem verpflichtend eingeführt werden.

In einem Gespräch auf Einladung des Bundesjustizministeriums gestern in Berlin kritisierten Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen einen solchen Versuch der Prinzipienumkehr scharf. Mit Blick auf übliche Verschlüsselungstechnologie wurden die insbesondere von Großbritannien vorangetriebenen Zensurpläne, mit denen sich am Donnerstag eine Ratsarbeitsgruppe befassen soll, als wirkungslos bezeichnet.

Auch die Ratspläne zur ausufernden Sammlung und Weitergabe von Positions- und Verbindungsdaten durch Telekommunikationsanbieter sowie zur Zulassung einer Durchleuchtung des Surfverhaltens für Werbezwecke (Tracking) werden kritisch gesehen. Stattdessen forderten die Vertreter der Zivilgesellschaft ein Recht auf datenschutzfreundliche Browsereinstellungen, einen besseren Schutz vor Datenklau und Abhören sowie einen zügigen Abschluss der verschleppten ePrivacy-Reform.

Das federführende Wirtschaftsministerium stellte ein baldiges Nachfolgegespräch in Aussicht. Es wurde zuletzt öffentlich vielfach kritisiert, dass bisher fast nur mit Wirtschaftsverbänden über die ePrivacy-Reform gesprochen wurde. Begrüßt wird auch, dass geprüft wird, ob die im Rat eingebrachten Formulierungsvorschläge der Bundesregierung veröffentlicht werden.

Der Wille scheint in der Regierung weiterhin groß zu sein, die ePrivacy-Verordnung zu einem Abschluss zu bringen. Aus Sicht der Verbände ist das überfällig. Dabei ist auf eine bessere Berücksichtigung digitaler Bürgerrechte, wie vom Europäischen Parlament gefordert, zu hoffen.

An dem Gespräch teilgenommen hatten Vertreter von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Deutsche Vereinigung für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main, Digitalcourage, Digitale Gesellschaft, FifF, ISOC.DE, Netzwerk Datenschutzexpertise und Verbraucherzentrale Bundesverband.

Als sehr problematisch sehen wir die Zuständigkeit für die ePrivacy Verordnung im Wirtschaftsministerium. Insofern kann man nur hoffen, dass nun von Justiz- und Verbraucherseite Einfluss genommen wird.

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/792/1/lang,de/


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Created: 2019-01-22 16:21:10
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