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Kann die Bundesregierung US-Kriegsverbrechen über Ramstein verhindern?
Inzwischen sind auch unsere Aktiven, die am letzten Juni-Wochenende gegen die Drohnen-Relaisstation in und um Ramstein demonstriert haben, wieder zurück in Berlin und haben uns ihre Eindrücke von bewegenden Diskussionen und dem deutlich sichtbaren Protest geschildert.
Aber die US Basis existiert und arbeitet weiter
Deshalb wollen wir mal prüfen, wie die Bundesregierung etwaige völkerrechtswidrige Einsätze der Amerikaner auf der Air Base Ramstein verhindern könnte. Dazu finden wir im Panopticon-Blog ausführliche Recherchen.
Die Ausgangslage ist klar: Das Air Operation Center der US-Air Force Basis (Luftwaffenstützpunkt in Ramstein) ist eine Relaisstation bei den Drohnenoperationen zur "Terrorismusbekämpfung" mindestens für Einsätze in Afghanistan und Pakistan. Bei Drohnenangriffen sterben in diesen Ländern täglich angebliche "feindliche Kämpfer" aber nachgewiesen auch viele Zivilisten, darunter Frauen und Kinder. Diese "gezielte Tötungen" widersprechen schon an sich dem Völkerrecht, wenn sie sich gegen Bewohner von Staaten richten, mit denen die USA nicht im Krieg befinden, noch mehr verletzen sie jedoch humanitäres Völkerrecht, wenn sie unschuldige Zivilisten als Opfer einfach in Kauf nehmen.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt zuerst einmal zur Aufgabe der US-Stützpunkte klar:
Nach Art. 53 Abs. 1 NTS-ZA kann „eine Truppe innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen.“ Legt man das Zusatzabkommen – ebenso wie den Aufenthaltsvertrag – dynamisch im Lichte der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen aus, so lässt sich der Begriff „Verteidigung“ in Richtung „Terrorismusbekämpfung“ „fortschreiben“.
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind bei der Erfüllung ihrer militärischen Aufgaben – ob nun in Deutschland oder in den USA – gleichermaßen an die völkerrechtlichen Regeln des Friedenssicherungsrechts (sog. ius ad bellum, insb. das Gewaltverbot) sowie an das humanitäre Völkerrecht (Genfer Konventionen und Zusatzabkommen) gebunden.
Zur Völkerrechtskonformität von Drohnenoperation zum Zwecke „gezielter Tötungen“ (targeted killing) meint der wissenschaftliche Dienst des Bundestages:
Unstreitig ist dagegen, dass Deutschland völkerrechtswidrige Militäroperationen (oder gar Kriegsverbrechen), die durch ausländische Staaten von deutschem Territorium aus durchgeführt werden, nicht dulden darf. Die völkerrechtswidrige „Exekution“ eines Terrorverdächtigen durch Kampfdrohnen außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann daher, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert, eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt darstellen.
Also muss die Bundesregierung um eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt vorzubeugen, prüfen, was die US-Streitkräfte auf dem Gelände tun. Nach einer Darstellung der Bundesregierung in der Sendung Panorama habe man nachgefragt und festgestellt: ,,Die amerikanische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung bestätigt, dass von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland bewaffnete, ferngesteuerte Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt werden.“
Deutschland ist ncht einmal in der Lage (und auch nicht Willens) festzustellen, ob der über Deutschland geführte US-Drohnenkrieg, der letztlich ein „virtuelles“ Handeln am Computerjoystick ist, sich innerhalb der US-Militärliegenschaften in Deutschland abspielt oder über diese nur "weitergeleitet" wird. Eine Kontrolle des US-Funkverkehrs ist praktisch nicht möglich.
Trotzdem bleibt, wie oben erwähnt, die Pflicht mögliche Kriegsverbrechen aufzuklären. Art. VII NTS (NATO Truppenstatut) regelt die völkerrechtliche Befugnis zur Ausübung der Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit über in Deutschland befindliche NATO-Truppen. Nach Art. VII Abs. 3 NTS hat der Aufnahmestaat grundsätzlich das Vorrecht, die Strafgerichtsbarkeit auszuüben. Zu schön, um wahr zu sein, denn sobald es um die Strafbarkeit „aus einer Handlung oder Unterlassung in Ausübung des Dienstes geht“ (sog. „on-duty-Delikte“), gilt das Recht des Entsendestaates.
Was ist das Fazit?
Wir müssen die Bundesregierung zum Handeln zwingen. Die rechtliche Situation ist eindeutig (aber nur, wenn politisch gewollt durchsetzbar). Wieder schreibt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages
Ausländische Militärliegenschaften in Deutschland sind kein "extraterritoriales" Gebiet des Endsendestaates (z.B die USA). Die Militärbasis Ramstein liegt auf deutschem Hoheitsgebiet, d.h.als Konsequenz aus dem Territorialitätsprinzip ist deutsches Recht anwendbar. Durch Art. 53 Abs.1 Satz 2 ZA-NTS (Zusatzabkommen-Nato-Truppenstatut) ist ausdrücklich sichergestellt, dass auch innerhalb der den Stationierungsstreitkräften zur Benutzung überlassenen Liegenschaften deutsches Recht gilt, welches ausländische Truppen in Deutschland zu beachten haben. Die amerikanischen Streitkräfte sind folglich etwa an das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz gebunden. ...
... Art. 49, 53 und 53a des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut (ZA-NTS) sehen nur sehr beschränkte Einwirkungsmöglichkeiten deutscher Behörden auf die Liegenschaftsnutzung durch fremde Truppen vor. Ein zielgerichtetes Einschreiten, das nur gegen den behauptet rechtswidrigen Teil der Nutzung der Satelliten-Relais-Station gerichtet wäre, ist damit von vorneherein ausgeschlossen.
Das ist "nur" die Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, ein Richter könnte das anders sehen, aber es nicht anzunehmen, das die Exekutive von sich aus "wagt" Ermittlungen aufzunehmen, die sofort zu diplomatischen Verwicklungen führen werden.
Juristisch ist dem Problem Ramstein und anderer Stützpunkte nur wenig beizukommen. Wir brauchen einen politischen Konsens, dass wir die aktuelle Kriegspolitik ablehnen. Nur über eine starke Friedensbewegung, wie in den 80-er Jahren in Westdeutschland, kann die weitere Verstrickung in Kriege im Nahen Osten und anderswo gestoppt werden.
Schluss damit! Die Schließung von Militärbasen mit deren Hilfe das Völkerrecht gebrochen wird, muss politisch durchgesetzt werden!
Mehr dazu bei https://panopticon.blog/2018/07/02/die-rechtliche-situation-auf-der-air-base-ramstein/
und https://panopticon.blog/2018/07/01/anwendbarkeit-deutschen-rechts-auf-dem-gebiet-auslaendischer-militaerliegenschaften/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6536-20180627-in-ramstein-fussball-fuer-den-frieden.htm
und https://www.bundestag.de/blob/406156/b66cc93fd4a367ea52681c5876f6a19d/wd-2-034-14-pdf-data.pdf
und https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Die-Antworten-der-Bundesregierung-im-Wortlaut,drohnen189.html
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Created: 2018-07-13 09:43:45
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