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CDU hat verfassungswidriges "Volksbegehren für mehr Videoüberwachung" in Polizeigesetz verstecktSeit Ende März kämpft BAFF, die Berliner Allianz für Freiheitsrechte, gegen die unsinnigen Forderungen der Initiatoren des Volksbegehren für mehr Videoüberwachung aus CDU und rechter SPD - Heilmann und Buschkowsky. Ein Expertengutachten belegt den Unsinn und auch die Verfassungswidrigkeit dieses Vorschlags, mit zusätzlichen 100 Kameras in Berlin und einem verdeckten Lauschangriff durch Mikrofone auf die Menschen in der Stadt. BAFF hat den Senat aufgefordert den Gesetzestext des "Volksbegehrens" dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Das hat der Senat nach Recherchen des Berliner Kurier auch vor, aber "nebenbei" hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) einen eigenen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Videoüberwachung angekündigt. Damit verlässt er die im Koalitionsvertrag mit Linken und Grünen ausgehandelte Linie die Überwachung der Bevölkerung nicht noch weiter auszuweiten. Die Reaktion der Koalitionspartner kam prompt: "Anlasslose Videoüberwachung lehnen wir ab." Wie kann ein Innensenator, anstatt schnellstens die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch den Verfassungsgerichtshof in Auftrag zu geben, den Forderungen der Opposition hinterher laufen? Dieser Frage kommt umso mehr Bedeutung zu, weil kürzlich durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) die Effekte von Videoüberwachung in 7 Städten in NRW untersucht wurden. Und das Ergebnis der 100 Seiten starke Studie ist eindeutig und bestätigt ähnliche Untersuchungen aus Großbritannien: Die Kameras wirken kaum oder gar nicht, in Dortmund nahm die Straßenkriminalität im videoüberwachten Bereich sogar zu. "Würdigt man die bisherige Forschung zusammenfassend, lässt sich feststellen, dass die Videobeobachtung nicht uneingeschränkt bejaht werden kann", heißt es abschließend in der Studie. Unbeirrt von Fakten ist die Berliner CDU weiterhin für mehr Videoüberwachung und hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung“ eingebracht, der sich an dem umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetz orientiert. Neben den verfassungswidrigen Scheußlichkeiten aus Bayern sind auch viele Forderungen aus dem "Volksbegehren für mehr Videoüberwachung" in ihrem Vorschlag enthalten. Die Lobby der Technikhersteller wird ihr dankbar sein für ihren Versuch nutzlose Geräte in der Stadt zu verbauen ... Mehr dazu bei http://taz.de/Videoueberwachung-in-Berlin/!5512285/ Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2VW Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6535-20180626-bringt-nichts-macht-nichts-wir-machen-es-trotzdem-cdu.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6535-20180626-bringt-nichts-macht-nichts-wir-machen-es-trotzdem-cdu.html Tags: #CDU #SPD #Geisel #BAfF #Volksbegehren #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Datenbanken #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Berlin #DSB #Privatheit #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre Created: 2018-06-26 08:32:32 Hits: 2069 Leave a Comment |
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