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Grundrechtswidriges Polizeiaufgabengesetz in Bayern in Kraft
Mit der CSU Mehrheit hat der bayerische Landtag das Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen. Nun hagelt es Ankündigungen von Klagen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof aber auch beim Bundesverfassungsgerichtshof (BVerfG).
- Jura-Studierende aus München, Würzburg und Erlangen wollen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagen.
- Schon einen Tag vor Inkrafttreten hat die SPD-Landtagsfraktion Verfassungsklage gegen die stärkeren Eingriffsrechte der Polizei angekündigt. (Es ist allerdings auch die SPD, die in Sachsen zusammen mit der CDU z.Zt. ein ähnliches Gesetz berät.)
- Auch die Grünen, die Linken und zivilgesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen haben Verfassungsklage angekündigt.
Bei den Demonstrationen gegen das Gesetz gingen in Bayern über 30.000 Menschen auf die Straße. Selbst die dem konservativen Lager zuzurechnenden Freien Wähler haben sich gegen das Gesetz ausgesprochen.
Was darf die Polizei jetzt in Bayern?
Nach dem Gesetz in Bayern soll künftig erlaubt sein
- der Einsatz von V-Leuten – Freunde und Nachbarn können als Polizeispitzel für verdeckte Ermittlungen eingesetzt werden,
- eine Verschlechterung des Schutzes von Berufsgeheimnisträger wie Journalisten oder Juristen – Quellen und Mandanten sind nicht mehr umfassend geschützt,
- das Abhören von Telefonen und Öffnen von Post auch ohne Anzeichen einer Straftat,
- die Polizei auch ohne Verdacht auf konkrete Straftaten im Internet ermitteln und zum Beispiel V-Männer in private Chats und andere dort geführte Diskussionen einschleusen darf,
- das Durchsuchen sogenannter Cloud-Speicher und Mitwirkungspflicht von Dritten beim Entschlüsseln von Daten
- die automatisierte Videoüberwachung, etwa mit intelligenter Mustererkennung,
- eine Verschlechterung des Schutzes von Berufsgeheimnisträger wie Journalisten oder Juristen – Quellen und Mandanten sind nicht mehr umfassend geschützt,
- die Online-Durchsuchung mit einem direkten Zugriff der Polizei auf private Computer und der Einsatz von Staatstrojanern,
- die Hürden für die Durchsuchung von Kommunikation und die Beschlagnahme von Post gesenkt werden,
- Daten nicht nur durchsucht und gespeichert, sondern auch gelöscht oder verändert werden,
- solche Maßnahmen nun nicht nur bei "konkreter Gefahr" sondern schon bei "drohender Gefahr" oder bei hoher "Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zukunft" erlaubt sind,
- "Vorbeugehaft" bis zu drei Monate lang möglich ist,
- aus DNA künftig physiognomische Ergebnisse für die Fahndungen genutzt werden (Hautfarbe, Augenfarbe, Alter, Herkunft, ... ),
- in "Einzelfällen" höhere Polizeibeamte ohne eine richterliche Genehmigung über solche Grundrechtseingriffe selbst entscheiden dürfen.
In der Zusammenfassung heißt das: Die Unschuldsvermutung wird abgeschafft - Jede/r ist verdächtig und darf überwacht werden!
Unser aller Heimatminister Horst Seehofer, unter dem das Gesetz geschrieben wurde, sieht das Gesetz als Vorbild für neue Polizeiaufgabengesetze in allen Bundesländern. In NRW und in Sachsen sind diese Gesetze bereits in der Diskussion. Es wird Zeit sich einzumischen!
Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. |
Mehr dazu bei https://www.jetzt.de/politik/studenten-klagen-gegen-polizeiaufgabengesetz-in-bayern
und https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/polizeiaufgabengesetz-bayern-spd-klage-polizeigesetz
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6479-20180514-protest-gegen-neue-polizeigesetze-verstaerken.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6417-20180327-die-totale-ueberwachung.htm
und über Campact für eine Verfassungsklage spenden https://www.campact.de/kb-weact/2018-i-user-petitions/spenden-pag-3/
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2Vg
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Created: 2018-05-28 08:15:39
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