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Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach AfghanistanAls Mitglied im Flüchtlingsrat Berlin rufen wir heute mit dieser Pressemitteilung zur Demonstration am Frankfurter Flughafen auf. Pressemitteilung Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan 22.05.2018 Keinen Rechtspopulismus auf dem Rücken vongeflüchteten Menschen- keine Abschiebungen nach Afghanistan Die Definition, wer als „hartnäckiger Identitätsverweigerer“ gilt, ist allein Sache der zuständigen Ausländerbehörden. Als "Gefährder"betrachtet die Bundesrepublik Deutschland eine Person, von der "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100 a Strafprozessordnung (StPO), begehen wird." (https://www.bundestag.de/blob/503066/8755d9ab3e2051bfa76cc514be96041f/wd-3-046-17-pdf-data.pdf) Diese Formulierung geht auf eine Abstimmung der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes (BKA) von 2004 zurück. Völlig offen bleibt jedochdie Definition der "bestimmten Tatsachen" und welchen Informationen und Informantinnen vertraut werden kann und soll.
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