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Max Schrems will die Schufa verklagen Bisher waren Datenschutzverstöße ein "Klacks" für die Beklagten, nun aber drohen bis zu 4% des Jahresumsatzes als mögliches Bußgeld. Das würde gerade auch den Großen, wie Google, Apple und Amazon weh tun.
Beim Fall der Schufa kommt hinzu, dass eine (privatrechtliche) Firma sich anmaßt als Aufseher über Geldgeschäfte für alle Einwohner eines Landes tätig zu werden. Die meisten Menschen haben die Schufa nie damit beauftragt und haben auch kein Vertragsverhältnis mit ihr. Gerade dieses Nicht-Verhältnis macht die Kommunikation mit der Schufa schwierig, wie Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Max-Schrems-will-gegen-Schufa-klagen-4037367.html Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2UC Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6459-20180429-ab-255-gilt-die-dsgvo-datenhaendler-auf-dem-pruefstand.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6459-20180429-ab-255-gilt-die-dsgvo-datenhaendler-auf-dem-pruefstand.html Tags: #MaxSchrems #DSGVO #Schufa #Klage #Amazon #Apple #Google #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource Created: 2018-04-29 08:47:04 Hits: 1631 Leave a Comment |
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