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07.10.2009: Videokameras in Mietshäusern unzulässigIn Großbritannien sind Überwachungskameras sogar flächendeckend installiert, ohne die Kriminalität groß einzudämmen, Scotland Yard stufte das milliardenschwere Programm als «völliges Fiasko» ein. Doch wie sieht es aus, wenn eine Immobiliengesellschaft eine derartige Anlage installiert, etwa für den Aufzug oder den Gemeinschaftsraum? Sehr zum Unwillen der Bewohner, die nach eigenen Angaben nicht informiert wurden,ist genau das in zwei Mehrfamilienhäusern passiert. Eine Mieterin beschwert sich. Bettina Gayk, Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten, gibt ihr recht: «In der Regel ist die Überwachung von Treppenhäusern oder Fahrstühlen nicht erlaubt. Die Mieter müssen das Recht haben, unbeobachtet Besuch zu empfangen oder ihre Wohnung zu betreten. In einer privaten Wohnanlage stelle die Installation von Kameras einen «sehr schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht» dar. Mehr dazu bei http://www.az-web.de/news/topnews-detail-az/1074130?_jumps=1&_g=Videokameras-in-Mietshaeusern-unzulaessig Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1bm Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/643-20091007-videokameras-in-mietshaeusern-unzulaessig.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/643-20091007-videokameras-in-mietshaeusern-unzulaessig.html Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Videokamera #Mietshaus #Ueberwachung #Datenschutz #Videoueberwachung #Privatsphaere Created: 2009-10-07 07:14:14 Hits: 3403 Leave a Comment |
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