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11.01.2018 Die ungewollte Einwilligung im Fall von Facebook
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99% der Facebook Nutzer sind "ungewollt" in diesem Netz

Wer hat die Facebook AGBs wirklich gelesen? ... und wer hat verstanden, was dort eigentlich steht?

Dieser Frage hat sich Robert Rothmann von der Universität Wien in seiner Dissertation über Facebook gestellt. Das zentrale Thema war dabei die ungewollte Einwilligung in die AGBs bei Facebook. Er hat die erschreckenden Ergebnisse bei der Interdisziplinären Konferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forum Privatheit in Berlin vorgestellt.

Wir alle wissen, dass die Freiwilligkeit der Einwilligung in die Verarbeitung personenbeziehbarer Daten seit Jahrzehnten zu den Grundpfeilern des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gehört und auch in der EU DSGVO hervorgehoben wird. Zur Freiwilligkeit gehört neben dem Fehlen jeglichen Zwangs auch die verständliche Erläuterung der geplanten Nutzung meiner Daten.

Bei Facebook ist das Gegenteil der Fall: In vielen Beispiele aus den AGBs von Facebook macht Robert Rothmann Fragen an die Nutzer dieser Anwendung. Er befragt dazu über 1500 Menschen in Österreich - das Fazit seiner Untersuchungen: nur 1% wollte den AGBs wirklich zustimmen. Also: niemand liest sie und wenn, dann versteht sie niemand.

Hier ein typisches Beispiel aus dem AGB Text (Hervorhebungen zur Verbesserung, bzw. Ermöglichung eines Verständnisses):

9. Über Werbeanzeigen und andere kommerzielle Inhalte, die von Facebook zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden
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Die Kurzfassung davon wäre: Wir machen das alles nur um Geld zu verdienen und du gibst uns dafür alle Rechte an deinen Daten und verzichtest freiwillig auf deine Rechte. Perfide kommt hinzu in der Einleitung an den Helferinstinkt der Menschen zu appellieren bevor man sie aller ihrer Rechte beraubt.

Die Untersuchung geht natürlich über dieses krasse Beispiel hinaus und untersucht die Zwänge denen Menschen gefolgt sind bevor sie sich auf Facebook eingelassen haben. Es bleibt aber das Fazit, dass nur noch 1% der Befragten nach der Aufklärung über die Fallstricke in den AGBs diesen nochmal zustimmen würden.

Das wiederum unterstreicht eine Feststellung durch Martin Rost, den Vertreter des  ULD Schleswig-Holstein auf dem Forum Privatheit, dass Apple, Facebook und Google in ihrem Handeln nach europäischen Recht nicht legitim handeln.

Die Nutzer dieser Dienste werden nicht als Kunden behandelt sondern sie sind die Produkte mit denen diese Konzerne ihre unermesslichen Gewinne machen.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6239-20171102-die-fortentwicklung-des-datenschutzes.htm#v7
und https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/publikationen-und-downloads/veroeffentlichungen-des-forums/2017-11-02-Jahrestagung-2017/1.1c_Rothmann_Folien_Vortrag_Forum_Privatheit_Berlin_Uni_Wien_2017.pdf


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Created: 2018-01-11 10:02:47
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