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Supreme Court entscheidet über die (physische) Grenze von US-DurchsuchungsbefehlenTrump No 33: Darf ein US Bezirksrichter ein US Unternehmen zwingen Daten herauszugeben, die das Unternehmen in einem anderen Staat gespeichert hat? Diese Frage hat nun der Supreme Court zu entscheiden. Microsoft erhielt im Jahr 2013 in einem Fall von Drogenkriminalität einen Durchsuchungsbefehl für das E-Mail-Konto eines Verdächtigen und das Unternehmen weigerte sich, die E-Mails herauszugeben, weil sie auf einem Server in Irland gespeichert waren. Auch ohne Präsident Trump war man in der US-Regierung überzeugt, in Fällen wie diesem gewisse extraterritoriale Rechte zu haben. Als juristische Grundlage diente der Electronic Communications Privacy Act (ECPA) von 1986, in dem natürlich nichts über Clouds stehen konnte. Also gewann Microsoft den Fall - bis nun das Justizministerium vor den Supreme Court ging. Microsoft und andere Unternehmen sind der Ansicht, dass nur eine Modernisierung der sogenannten mutual legal assistance treaties (MLATs), der Rechtshilfeabkommen mit anderen Staaten eine rechtsstaatlche Lösung sein können. Nur dann kann verhindert werden, dass andere Länder dem US-Beispiel folgen und sich selbst Gesetze geben, die auch außerhalb ihrer Grenzen gelten sollen. Ein würdiges Zitat dazu von Microsofts Chefjurist Brad Smith: "Wenn sich US-Strafverfolger die E-Mails von Ausländern beschaffen können, die im Ausland gespeichert sind, was sollte dann die Regierungen anderer Ländern daran hindern, sich die E-Mails von US-Bürgern zu beschaffen, die in den USA gespeichert sind? Wir glauben, dass die Rechte auf Privatsphäre der Menschen durch die Gesetze ihrer jeweiligen Länder geschützt sein sollten. Und wir glauben, dass in der Cloud gespeicherte Informationen denselben Schutz genießen sollten wie Papier, dass in einem Schreibtisch aufbewahrt wird." Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-10/microsoft-supreme-court-warrant-case-cloud Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2Qv Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6220-20171018-wer-darf-in-die-cloud-schauen.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6220-20171018-wer-darf-in-die-cloud-schauen.html Tags: #USA #Microsoft #SupremeCourt #Clouddaten #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Anonymisierung #Verschlüsselung #Polizei #Geheimdienste #Hacking Created: 2017-10-18 07:41:59 Hits: 1501 Leave a Comment |
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