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Beitragsordnung
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Beitragsordnung für Aktion Freiheit statt Angst

(Download als PDF)

§1 Beitragsbefreiung

  1. Der Antrag auf Befreiung des Mitgliedsbeitrages muss schriftlich begründet erfolgen.
  2. Über die Annahme entscheidet der Vorstand.

§2 Reduzierter Mitgliedsbeitrag

  1. SchülerInnen, StudentInnen, Zivil- oder Ersatzdienstleistende, BezieherInnen von Transferleistungen und ähnliche Persongruppen können schriftlich einen reduzierten Beitragssatz beantragen.
  2. Über die Annahme entscheidet der Vorstand.
  3. Der reduzierte Beitragssatz beträgt 2,- Euro pro Monat.

§3 Normaler Mitgliedsbeitrag

  1. Der normale Beitragssatz bemisst sich nach Selbsteinschätzung, beträgt aber mindestens 4,- Euro pro Monat.

§4 Institutionelle Mitglieder, Körperschaften

  1. Institutionelle Mitglieder, wie juristische Personen, Personenvereinigungen, Handels-, Produktions-, Forschungs- und Dienstleistungsgesellschaften, Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. bestimmen ihren Beitrag nach Selbsteinschätzung, der aber mindestens 20,- Euro pro Monat betragen muss. Empfohlen wird ein Beitrag von 500,- bis 1000,- Euro pro Jahr. 

§5 Fördermitglieder

  1. Fördermitglieder bestimmen ihren Beitrag nach Selbsteinschätzung, der aber mindestens 10,- Euro pro Monat betragen muss.

§6 Lokale und regionale Gruppen als Mitglieder (Ortsgruppen)

  1. Lokale und regionale Gruppen als Mitglieder (Ortsgruppen) bestimmen ihren Beitrag nach Selbsteinschätzung, der aber mindestens 10,- Euro pro Monat oder 10% ihres Spendenaufkommens betragen muss.

§7 Ehrenmitgliedschaft

  1. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

§8 Zahlung der Beiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Möglichkeit jährlich per Lastschrift zu zahlen, wahlweise per Überweisung. Eine Barzahlung ist regulär nicht möglich, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

§9 Spendenquittungen

  1. Sobald der Verein als gemeinnützig anerkannt worden ist, kann er Spendenquittungen ausstellen. Spendenquittungen werden ab einer Beitragszahlung oder Spende in Höhe von 200,- Euro pro Jahr ausgestellt und postalisch zugesendet.


Category[9]: Rechtliches Short-Link to this page: a-fsa.de/e/11k
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Created: 2009-02-03 15:41:39
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