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Rechtsstreit um Surfprotokollierung geht in nächste Runde Der Kläger schreibt: "Als Kläger freue ich mich, dass der Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit der verdachtslosen und flächendeckenden Protokollierung unseres Surfverhaltens hinterfragt und dass er die Betreiberwünsche gegen die Grundrechte der Internetnutzer auf Informations- und Meinungsfreiheit abwägen will. Der Bundesgerichtshof betont zurecht, dass diverse Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden." Ein eindeutigeres Urteil hätte Zeit und Geld gespart - dazu hat sich der BGH nicht durchringen können. Denn Patrick Breyer hatte bereits im Jahr 2007 durch Klage beim Landgericht Berlin dem Bundesjustizministerium verboten bei Nutzung des Internetportals des Justizministeriums bmj.bund.de die IP-Adressen der Besucher zu speichern (Az. 23 S 3/07). Dies wollte er auch für die anderen Bundesbehörden durchgesetzt sehen und klagte erneut, weil die Behörden die Speicherung "aus Sicherheitsgründen" nicht einstellen wollten. Darauf entspann sich ein jahrelanger Kampf ob IP Adressen dem Datenschutz unterliegen (Personenbezug). Dies hat der EuGH im Bezug zu Surfprotokollen bejaht. Nun ist wieder das LG Berlin zuständig - wir werden sehen ... Mehr dazu bei http://www.daten-speicherung.de/index.php/nackt-im-netz-durch-surfprotokollierung-klage-geht-nach-bgh-urteil-in-neue-runde/ Alle Artikel zu
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