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Rechtswidrige Überwachung der EZB: Kameras ohne Rechtsgrundlage
Eine der Kameras "überwacht" den gesamten Weg unterhalb der Eisenbahnlinie, wo viele Menschen spazieren gehen. Eine andere Kamera ist auf den Weg gerichtet, der neben der Bahnlinie in Richtung des Lokals "Oosten" führt. Keine der Videokameras wurden den Bürgern durch die nach Paragraf 6b Absatz 2 durch Hnwesischilder bekannt gemacht. Dort heißt es, dass "der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen" seien. Dies will die EZB nun nachholen ... Mehr dazu bei http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kameras-ohne-Rechtsgrundlage;art675,2054103 Alle Artikel zu
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