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Erste Bußgelder rechtskräftig wegen unzulässiger Datenübermittlungen in die USADer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar teilt mit, dass er nach dem EuGH Urteil gegen Safe Harbor im Oktober 2015, das damit eine rechtmäßige Datenübermittlung an US-Unternehmen für unwirksam erklärt, gegen mehrere Unternehmen in Hamburg Bußgeldverfahren eingeleitet hatte. Mittlerweile sind drei Bußgeldbescheide wegen der unzulässigen Übermittlung von Mitarbeiter- und Kundendaten in die USA rechtskräftig geworden. Zur Höhe der Bußgelder sagte er: "Dass die Unternehmen schließlich doch noch eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung geschaffen haben, war bei der Bemessung der Bußgelder positiv zu berücksichtigen. Für künftig festgestellte Verstöße wird sicherlich ein schärferer Maßstab anzulegen sein. ..." Mehr dazu bei https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/unzulaessige-datenuebermittlungen-in-die-usa.html Alle Artikel zu
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