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Konferenz der Datenschutzbeauftragten: Notfalls gegen Privacy Shield klagen
Die Datenschützer wollen das Thema in die Artikel 29 Gruppe, die Zusammenkunft der EU-Datenschutzbeauftragten mitnehmen. Insbesonder, die in den USA übliche Weiterleitung von Daten an US-Geheimdienste ohne große Hürden kann nicht europäischem Recht entsprechen. Der Beschluss der deutschen Datenschutzbeauftragten lautet (u.a.): Sollte die [EU-Kommission] die Adäquanzentscheidung treffen, ohne die Defizite auszuräumen, wird die Art-29-Gruppe befürworten, dass diese Entscheidung (etwa durch Musterklagen einzelner Datenschutzaufsichtsbehörden) durch Vorlage an den EuGH überprüft wird. Das Protokoll des Treffens gibt es hier. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/konferenz-der-datenschutzbeauftragten-notfalls-gegen-privacy-shield-klagen/ Alle Artikel zu
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