![]()
|
![]() |
![]() ![]() |
Verschwiegenheitserklärungen künftig rechtswidrig
So ging es z.B. Angela: Nachdem Angela die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten anzeigt hatte, wurde sie vom Unternehmen gezwungen, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Sie musste wieder an dem gleichen Arbeitsplatz arbeiten und durfte mit niemandem darüber sprechen. Daraufhin klagte sie und bekam Recht! Quelle: KOMM, verdi Zeitschrift für Telekom Beschäftigte, 3. 2016 Nur durch die von der Gewerkschaft, der Communications Workers of America (CWA), unterstützten Klage konnte geklärt werden, dass die vom Unternehmen angewandte Schweigeverpflichtung rechtswidrig ist. Daraufhin musste der von T-Mobile verhängte Maulkorberlass aufgehoben werden - ein großartiger Erfolg. Nun gilt es das nächste Problem zu lösen, denn die Betätigung der Gewerkschaft im Betrieb ist weiterhin verboten. Nur wenige Beschäftigte wurden über die Aufhebung des Redeverbots informiert. Die meisten werden somit weiterhin Angst haben, über Gewerkschaften zu reden, sexuelle Belästigung anzuzeigen oder über ihr Gehalt zu sprechen. Mehr dazu bei http://www.weexpectbetter.org/?lang=de Alle Artikel zu
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2BD Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5474-20160330-schweigegebot-gebrochen.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5474-20160330-schweigegebot-gebrochen.html Tags: #Zensur #T-Mobile #USA #Gewerkschaft #Schweigepflicht #Klage #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Whistleblowing #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz)i #verdi #CWA Created: 2016-03-30 09:16:26 Hits: 1875 Leave a Comment |
CC license European Civil Liberties Network Bundesfreiwilligendienst We don't store your data World Beyond War Use Tor router Use HTTPS No Java For Transparency ![]() ![]() |