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Verbraucherverbänden und Industrie- und Handelskammern können Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen gegen Firmen erwirken
Der DvD fordert: „Wir setzen deshalb auf die Einsicht der Gerichte, die Sachkompetenz der Datenschutzaufsichtsbehörden einzubeziehen und mündliche Verhandlungen durchzuführen.“ Bemängelt wird allerdings, dass die reine Vertragsabwicklung nicht darunter fällt. Auch der Beschäftigtendatenschutz in den betroffenen Firmen ist nicht erfasst. Mehr dazu bei http://www.datakontext.com/datenschutz/kundendatenschutz/verbandsklagerecht-im-datenschutz/ Alle Artikel zu
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