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Hamburgs Datenschützer eröffnet Bußgeldverfahren gegen Firmen, die sich auf Safe Harbor berufen
Betroffen sind deutsche Töchter von US-Firmen, weil sie sich weiterhin auf den bisherigen Rechtsrahmen „Safe Harbor“ für den Transfer von Daten zwischen der Europäischen Union und den USA berufen. Diese ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Oktober 2015 nicht mehr in Kraft.
Selbst Monate nach dem Urteil gegen „Safe Harbor“ würden die Firmen ihren Datenverkehr nicht umgestellt haben. Alternativ könnten sie sich auch eine privat-zivilrechtliche Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datenaustausch schaffen - aber das macht Aufwand.
Den betroffenen Firmen drohen Bußgeldforderungen von bis zu 300.000 Euro.
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Created: 2016-02-24 16:29:14
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