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Krankenkassen dürfen für Daten aus Fitness-Trackern nicht billigeTarife anbietenAnlässlich des Safer Internet Day schrieb Justizminister Maas, niemand dürfe "faktisch dazu gezwungen werden, so intime Daten wie die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen". Er wolle deshalb prüfen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage des neuen EU-Datenschutzrechts einschränken zulassen. 39% der Verbraucher sehen Risiken bei der Nutzung von Wearables oder dazu gehörenden Apps. Sie befürchten die Verwendung ihrer Daten durch Dritte. Die Grünen befürchten aber, dass Maas genau wie bei den Verbindungsdaten der Vorratsdatenspeicherung zum Umfaller wird. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, hatte in der Süddeutschen Zeitung sogar vorgeschlagen, dass man auch Daten von Fitness-Trackern künftig in der geplanten elektronischen Patientenakte sammeln könnte, die von den Kassen verwaltet werden soll.. Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-02/datenschutz-krankenkassen-heiko-maas-fitness-armband Alle Artikel zu
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