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Gesetz zur Routerfreiheit tritt am 1.8.16 in Kraft
Viel wichtiger ist jedoch, dass bisher die Freiheit der Menschen eingeschränkt wurde. Ihnen wurden die Zugangsdaten zu ihrem DSL-Anschluss nicht mitgeteilt, diese waren in den von den Providern verschickten Geräten versteckt. Ab August haben sie Anspruch darauf diese Daten zu erhalten. Mit dem Gesetz wird die Regel bekräftigt, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet. Mehr dazu bei http://bmwi.de/DE/Themen/digitale-welt,did=750672.html Alle Artikel zu
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