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LKA: Verschlüsselte Kommunikation erschwert Terror-Ermittlungen
Seit Jahren wird um den vom Bundeskriminalamt (BKA) empfohlenen Bundestrojaner, eine spezielle Software für eine Online-Durchsuchung, gestritten. Dieses Programm wird auf den zu überwachenden Rechner installiert und überwacht laufende Tastatureingaben, Gespräche und Chats. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Online-Überwachung in einem Urteil von 2008 untersagt. Auch die Nachfolgeversionen erfüllen die Vorgaben des Gerichts wahrscheinlich nicht. Mehr dazu bei http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.landeskriminalamt-verschluesselte-kommunikation-erschwert-terror-ermittlungen.4bac8940-a55b-4dd2-8ca1-b0e5d7a38f55.html Anmerkung: Wir können nur vor jeder Art von Hintertüren warnen, denn diese werden auch gern von Kriminellen genutzt! Verschlüsselte Kommunikation ist ein Grundrecht (Art. 10 Postgeheimnis) und darf nicht angetastet werden. Alle Artikel zu
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2zc Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5332-20151230-wer-briefe-zuklebt-ist-terrorverdaechtig.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5332-20151230-wer-briefe-zuklebt-ist-terrorverdaechtig.html Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Anti-TerrorGesetze #BKABundestrojaner #LKA #Verschluesselung #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung Created: 2015-12-30 08:20:44 Hits: 2917 Leave a Comment |
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