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Sorry, most articles are not available in English yet Am 13. Januar hat das Bundesinnenministerium Vertreter großer deutscher Internetserviceprovider eingeladen, um die Einführung von Internetfiltern zu besprechen.
Die mehrfach von Experten vorgebrachten Bedenken gegen eine technische Umsetzung und Wirksamkeit von Sperren im Internet will die Bundesregierung offenbar nicht akzeptieren. Auchwird damit nicht das Problem, der Kindesmißbrauch, bekämpft.
So hat z.B. der Dresdner Informatikprofessor Andreas Pfitzmann den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zur Blockade von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten als unbrauchbar und schädlich bezeichnet. Die betreffenden Seiten sind dann zwar "für den naiven Internetnutzer nicht mehr zugänglich". Wer sich jedoch mit dem Internet auskennt, wird es immer wieder schaffen an diese Seiten zu gelangen. Sperren sind wirkungslos, wenn die Betreiber der betreffenden Web-Seiten die Inhalte auf anderen Servern spiegeln oder die Internetnutzer den Zugriff über einen Proxy im Ausland umleiten.
So hat z. B. die Sperrung von Web-Seiten mit rechtsextremistischen Inhalten durch ein Gericht in Nordrhein-Westfalen den Anbietern sogar zusätzliche Besucher verschafft.
Die geplanten Sperren sind also wirkungslos und stellen eine reine Symbolpolitik der Koalitionsparteien im Wahljahr dar. Der Zweck, den Zugriff auf Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt einzuschränken, wird damit aber nicht erfüllt. Auch die Internetprovider sind der Meinung, dass nicht ein Sperren des Zugangs, sondern nur das Abschalten der Server der Anbieter dieser Seiten das Problem wirklich angeht.
Das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst hält die Verfolgung der Anbieter kinderpornographischer Inhalte auf der Basis der bestehenden Gesetze und Ermittlungsmöglichkeiten für notwendig.
Allerdings muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß das Internet kein Tatmittel und auch kein Raum ist, indem die Tat des sexuellen Mißbrauchs verübt wird. Der sexuelle Mißbrauch findet in unserer Gesellschaft tagtäglich in den Kinderzimmern statt, wie Studien aus den USA nahelegen: bis zu 96% der Opfer unter 12 Jahren kannte die Täter. Bei bis zu 90% der Fälle handelt es sich bei den Tätern um Bekannte, Verwandte oder Freunde: in 20% der Fälle waren es die Väter der Opfer, in 16% andere Verwandte, in 50% stammten sie aus dem weiteren Bekannten- oder Freundeskreis der Familie.[1]
Deutsche Studien stützen diese Zahlen und deutlich, daß es seit den Anfangstagen des Internet nicht zu einer Steigerung des sexuellen Mißbrauchs an Kindern gekommen ist.[2]
"Es ist nachgewiesen, daß durch alle Schichten hindurch und schon seit Beginn der Statistiken bis zu 75% aller Frauen und Mädchen und bis zu 20% aller Männern und Jungen unter 18 Jahren sexuelle Übergriffe erleiden. Hier müssen also vielfältige soziale, psychologische und kulturelle Ursachen eine Rolle spielen. Aber dieses Phänomen wird man durch die Überwachung des Internet genausowenig eindämmen können, wie durch Polizeikameras in allen Kinderzimmern.", so Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Aktionsbündnis Freiheit statt Angst.
Zudem sollte die Präventionsarbeit gegenüber potentiellen Tätern verstärkt werden.
In der Berliner Charite ist beispielsweise von Prof. Dr. med. Dr. phil. K. M. Beier ein Modellprojekt[3] entwickelt worden, daß pädophilen Männern eine anonyme Beratung und eine weitergehende Therapie anbietet, bevor sie zu Tätern werden. Durch die Vorratsdatenspeicherung und die nun angedachte Echtzeit-Kontrolle des Internet ist der anonyme Zugang zu diesem Präventionsprojekt allerdings faktisch nicht mehr möglich.
Gleichzeitig brauchen Beratungs- und Anlaufstellen für Opfer sexualisierter Gewalt mehr Mittel, um ihre Arbeit mit Betroffenen leisten zu können und es müssen Aufklärungskampagnen an Schulen und Kindergärten verstärkt werden.
Gegen die technische Sperrung von Internetseiten spricht auch, dass der Durchsatz und die Geschwindigkeit des Netzes beeinträchtigt werden.
Gesperrt würden außerdem nicht nur die vorgesehenen Seiten, sondern in der Regel entweder zu viel oder zu wenig. Dies wurde in einem Gutachten[4] für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) von Bund und Ländern bei einer Untersuchung der technischen Voraussetzungen beim Sperren von Web-Seiten festgestellt.
Die Initiative des Bundesinnenministeriums zur Echtzeitkontrolle des Internets muss insbesondere auch in Verbindung mit der auf europäischer Ebene angestrebte Einführung von Netzfiltern im Rahmen des EU-Telekom-Pakets[5] gesehen werden.
Dieses Direktiven-Paket beinhaltet die Einführung einer Echtzeit-Analyse und -Filterung sämtlichen Internetverkehrs inklusive E-Mails.
Vergleichbar ist dieser Mechanismus nur damit, daß beispielsweise die Post alle Briefe öffnen würde, um sie auf inkrimierte Inhalte zu prüfen.
Nach Prüfung würden die Briefe entweder weitergeleitet oder an die Polizeibehörden übergeben. Dies stellt selbstverständlich einen
eklatanten Bruch des Telekommunikations- und Postgeheimnisses dar.
Aber auch die erweiterten Kompetenzen[6] des BSI (Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) in Bezug auf die präventive Speicherung auch von Kommunikationsinhalten aller Bürgerinnen und Bürger führt in diesem Zusammenhang zu einem weiteren staatsrechtlichen Dammbruch.
Das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst wendet sich entschieden gegen jegliche Zensurmassnahmen im Internet und den weiteren Ausbau der Überwachung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger. Eine Kontrolle und Steuerung der Inhalte von Kommunikation widerspricht dem Recht auf freie Meinungsäußerung und verletzt zudem die Pressefreiheit.
Darüber hinaus bewirken sie im Kampf gegen sexuellen Mißbrauch nichts und schützen keine Opfer.
Hilfe für Betroffene: Auf der Website des "Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)" finden betroffene eine Liste von Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen.[7]
Die "Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen"[8] hilft per Telefon: 01805 - 1234 65
Hinweis: Seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung werden auch Anrufe bei Beratungsstellen 6 Monate bei den Telekommunikationsunternehmen auf gesetzliche Anordnung gespeichert.
Weiterführende Links: [1]: American Medical Association, Diagnostic and Treatment Guidelines on Child Sexual Abuse. Chicago: AMA, March, 1992 sowie: Patrick Langan and Caroline Wolf Harlow, "Child Rape Victims, 1992," Crime Data Brief, U.S. Department of Justice, Office of Justice Programs, Bureau of Justice Statistics, 1994.
[2]: Matthias Brust: Sexueller Mißbrauch an Kindern, m.w.N. sowie: Bange, D. / Deegener, G. 1996: Sexueller Missbrauch an Kindern - Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Psychologie Verlags Union, Weinheim.
[3]: http://www.Kein-Täter-werden.de
[4]: http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/technisches_Gutachten_Sperrverfuegung_2.pdf
[5]: http://www.laquadrature.net/wiki/Telecoms_Package - Ressourcen und Hintergrundinformationen zum Telekompaket der französischen Initiative La Quadrature du Net (englisch)
[6]: http://netzpolitik.org/wp-upload/entwurf-bsi-erweiterungsgesetz.pdf
[7]: http://www.bv-bff.de/links/index.php?link_rubrik=Kinder-+und+Jugendschutz%2C+sexueller+Missbrauch%2C+M%E4dchen
[8]: http://www.nina-info.de/
Category[18]: Pressemitteilungen Short-Link to this page: a-fsa.de/e/11b
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/53-20090120-buergerrechtsbundnis-lehnt-internetfilter-ab-kein-nutzen-gegen-sexuellen-missbrauch.html
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Tags: #Internetfilter #sexuellerMißbrauch #Internetsperren #Leyen #sinnlos #stopp #Schild
Created: 2009-01-19 06:43:23
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