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20.08.2009: Bundesverfassungsgericht rügt anlasslose Videoüberwachung des StraßenverkehrsDas Bundesverfassungsgericht hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvR 941/08) der anlasslosen Video- und Geschwindigkeitsüberwachung des Straßenverkehrs Grenzen gezogen. Eine solche Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung benötige eine klare und verfassungsgemäße Rechtsgrundlage. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), begrüßte den Beschluss. Es stehe außer Frage, dass Verstöße im Straßenverkehr wegen der Gefährdung von Menschen verfolgt werden müssen. Die Verfolgung werde aber mit modernsten Mitteln weiterentwickelt, ohne dass die Betroffenenrechte vom Gesetzgeber ausreichend berücksichtigt würden. Dadurch würden Verfahren undurchsichtig und könnten nicht überprüft werden.
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