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Öffentlichen Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag
Die zwei Lager waren gut unterscheidbar. Polizei, BKA und Justizministerium forderten noch mehr Überwachung und längere Speicherfristen. Der Vertreter des hessischen Justizministeriums sah keine Sicherheitsgefahr in den durch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorgehaltenen Daten. Geheimdienste wie die NSA interessierten sich gar nicht für Metadaten, sondern griffen durch Abhörmaßnahmen bei Providern auf Inhaltsdaten zu.
- Wenn es so wäre, müsste eben dieses Justizministerium dagegen vorgehen, denn in unserem Grundgesetz steht noch etwas vom Postgeheimnis ...
- Persönliche Profile erstellt man gerade mittels Metadaten, denn diese verraten viel mehr als ein Gespräch über beliebige Alltagsdinge.
Die Kritiker des Überwachungsstaats hielten dagegen, dass nach dem Urteil des BVerfG und erst Recht das Urteil des EuGH eine erneute VDS verbieten.
Die Argumente der Sachverständigen und mehr dazu bei http://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-was-soll-denn-die-nsa-mit-einer-liste-von-ip-adressen-1509-116420.html
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Created: 2015-10-06 07:07:56
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