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17.09.2015 Vollends durchleuchtet
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 17. September 2015, 18:47 Uhr

 Vollends durchleuchtet

Wie viele SMS habe ich geschrieben? Wo habe ich telefoniert, wie lange geskypt? Bei der Vorratsdatenspeicherung würden diese Informationen gesichert.

Was bedeutet die Vorratsdatenspeicherung für den Informantenschutz? Ein Journalist macht den Versuch - mit ernüchterndem Ergebnis.

von Karoline Meta Beisel

Der moderne Mensch vermisst sich gern, das Smartphone und der PC helfen dabei: Wie viele Meter bin ich gelaufen, wie viel habe ich getrunken, wie viele Kalorien gegessen? Das, was Daniel Moßbrucker gemacht hat, ist eigentlich nicht so viel anders gewesen. Nur hat der Journalist andere Dinge gezählt: Wie viele SMS hat er geschrieben? Wo mit dem Handy telefoniert? Wie lange geskypt?

Moßbrucker hat sich selbst überwacht, mit genau den Mitteln, die auch Strafermittlern zur Verfügung stünden, wenn die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt würde. Am Montag hört der Rechtsausschuss des Bundestages Sachverständige zu dem Thema an.

Mehr als 40 Tage lang hat der 24-jährige Journalist sich selbst bei der Recherche für einen Beitrag für die Online-Börsenredaktion der ARD überwacht, alle Mobilfunk- und Internetdaten aufgezeichnet, die auf seinen Geräten angefallen sind. Nach der Ausstrahlung des Beitrags hat er den riesigen Datenhaufen, der während der Recherche angefallen war, als Abschlussarbeit für sein Studium an der TU Dortmund analysiert. Das Ziel: überprüfen, ob der Informantenschutz tatsächlich leidet, wenn das Gesetz kommt. "In der Fachwelt wird darüber schon länger diskutiert", sagt Daniel Moßbrucker. "Aber was genau das eigentlich heißt, hat bis jetzt noch niemand gezeigt."

Der Informantenschutz wäre durch das Gesetz gefährdet

Das Ergebnis des Experiments hat ihn ernüchtert: "Das Netz der Daten ist viel enger, als ich erwartet hatte." Sein Rechercheweg sei sehr leicht nachzuvollziehen gewesen. Die aufgezeichneten Daten hätten den Kontakt zum Informanten sichtbar gemacht. "An einem Tag habe ich meinen Informanten zum Beispiel angerufen, aber nicht erreicht. Danach habe ich innerhalb von 20 Minuten drei SMS geschrieben, und kurz darauf ist die Datenmenge in meiner Internetleitung stark angestiegen", sagt Daniel Moßbrucker.

"Über die konkreten Kanäle, die sogenannten Ports, können Experten sehen, dass ich in dieser Zeit vermutlich geskypt habe." Strafermittler müssten dann nur noch beim Telekommunikationsanbieter abfragen, wem die IP-Adresse am anderen Ende gehört. Und schon hätten sie den Namen eines möglichen Informanten. Die Standortdaten ließen außerdem Rückschlüsse auf persönliche Treffen zu.

Weil derlei Schlüsse auf die Identität eines Informanten allein mit den Verbindungsdaten möglich sind, also auch ohne den Inhalt eines Gesprächs oder einer Email zu kennen, haben auch Journalistenverbände gegen das geplante Gesetz protestiert. Die vorgesehenen Maßnahmen seien geeignet, "das Vertrauen in den Informantenschutz nachhaltig zu untergraben beziehungsweise gar nicht erst aufkommen zu lassen", heißt es in einer Stellungnahme, die der Deutsche Journalistenverband (DJV), der Presserat, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, ARD, ZDF und andere gemeinsam vorgelegt haben. "Das gefährdet die journalistische Berichterstattungsfreiheit in nicht hinnehmbaren Maße", heißt es in dem Bericht weiter.

Zweifel am geplanten Gesetzesentwurf verstärken sich

Der Gesetzentwurf sieht für Daten, die bei Journalisten erhoben werden, zwar ein sogenanntes Verwertungsverbot vor, nach dem die erlangten Informationen nicht verwendet werden dürfen. "Umgekehrt bedeutet das aber, dass alle Daten erst einmal erhoben werden", sagt der DJV-Justiziar Benno Pöppelmann, der die Stellungnahme verfasst hat. "Und man kann nicht sicherstellen, dass diese Daten nicht in unbefugte Hände geraten."

Gutachten Juristen des Bundestags rügen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

An diesem Freitag kommt der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zum ersten Mal in den Bundestag. Ausgerechnet die Juristen des Bundestags beklagen jetzt, dass er nicht alle verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben erfüllt.

Auch die Europäische Kommission hat Zweifel, ob der Gesetzentwurf die Berufsgeheimnisträger, zu denen auch die Journalisten gehören, ausreichend schützt. In einer Stellungnahme, die der SZ vorliegt, will sie wissen, wie dieser Personenkreis "vor dem rechtswidrigen Zugriff auf die Daten und deren Nutzung geschützt werden" kann.

Dass diese Daten überhaupt anfallen, könne man nicht vermeiden, sagt Daniel Moßbrucker. "Darum reicht es für Informantenschutz nicht mehr, sich auf Paragrafen in der Strafprozessordnung zu verlassen. Man muss sich bewusst machen, dass man theoretisch die ganze Zeit durchleuchtbar ist."

Mehr dazu: http://www.sueddeutsche.de/medien/informantenschutz-alles-durchleuchtet-1.2652401

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