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Händler nach „Bild“-Boykott bedrängt: Springer oder nichts
Sie alle hatten Ärger bis zur Kündigung durch ihren zuliefernden Pressevertrieb. Für diese gilt das Gebietsrecht, d.h. ein Markt darf sich von keinem anderen Grossisten beliefern lassen. Der größte Witz ist die Reaktion der Vertriebsfirma „Presseservice Nordwest“, die verlauten ließ, dass der Zeitungsverkäufer die Pressefreiheit gefährden würde, wenn er die BILD nicht verkaufe. Mehr dazu bei http://taz.de/H%C3%A4ndler-nach-%E2%80%9EBild%E2%80%9C-Boykott-bedr%C3%A4ngt/!5201191/ Alle Artikel zu
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