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Bundesjustizminister Maas legt Leitlinien für Vorratsdatenspeicherung vorAus dem Bundesjustizministerium wurde heute in Berlin ein Vorschlag für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Demnach sollen die Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern. Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern, Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal 4 Wochen gespeichert werden. Mehr dazu bei http://www.jankorte.de/ Anmerkung: Da kann er ja froh sein, dass die EU-Richtlinie wegen Grundrechtsverstoß ungültig ist, denn die hatte ja mindestens 6 Monate gefordert. ;-)) Alle Artikel zu
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