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Bundesjustizminister Maas legt Leitlinien für Vorratsdatenspeicherung vor
Aus dem Bundesjustizministerium wurde heute in Berlin ein Vorschlag für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Demnach sollen die Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern.
Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern, Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal 4 Wochen gespeichert werden.
Mehr dazu bei http://www.jankorte.de/
Anmerkung: Da kann er ja froh sein, dass die EU-Richtlinie wegen Grundrechtsverstoß ungültig ist, denn die hatte ja mindestens 6 Monate gefordert. ;-))
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Created: 2015-04-15 11:41:31
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