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Geschäftsführung habe Interesse zu prüfen „ob der Gesamtbetriebsratsvorsitzende seinen Amtsanforderungen (...) überhaupt nachkommtBetriebsräte werden aber von den Beschäftigten gewählt, nicht vom Unternehmen. Also hätten nur die ein Recht ihren Betriebsrat "zu prüfen". EVG-Gewerkschaftssekretär Johannes Kuipers ist fassungslos: „So etwas können wir uns als Gewerkschaft nicht gefallen lassen", sagt er. Gemeinsam mit dem Betriebsrat erwarten sie angesichts des Spitzelskandals, dass das Unternehmen sich entschuldigt und alle Unterlagen aushändigt, die im Zusammenhang mit der Schnüffelei der Detektei stehen. „Wir wollen wissen, was an Überwachung stattfand“, so Kuipers. Mehr dazu bei http://einblick.dgb.de/++co++b254a05e-d917-11e4-a33d-52540023ef1a Alle Artkel zu
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