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Regierungen bohren Löcher in Datenschutzverordnung
Nach Jahren wird in Brüssel zwischen Vertretern der EU-Innen- und Justizminister wieder über eine neue europäische Datenschutzverordnung verhandelt. Alle versuchen noch etwas zu "verschlimmbessern" - auch wieder mal die Bundesregierung.
Bisher gibt es im Datenschutz die Regel der Zweckbindung. Unternehmen dürfen Daten eigentlich nur zu dem Zweck verwenden, für den sie sie erhoben haben. Sie würden sie aber auch gern für das Marketing oder die Bewertung der Kreditwürdigkeit verwenden.
Nun wird in Kapitel II, Artikel 6(4) eine weitreichende Ausnahme eingefügt. Danach wäre die Verarbeitung für andere Zwecke rechtmäßig, wenn die „Interessen“ des Unternehmens oder Dritter „schwerer wiegen“ als die des Bürgers.
Finanziell wiegt das Unternehmen sicher immer schwerer ;-))
Auch der staatliche Zugriff wird schon wieder erleichtert, in dem an gleicher Stelle ein Satz gestrichen wird, der eine weitergehende Datenverarbeitung durch staatliche Behörden hätte verhindern sollen.
Mehr dazu bei http://www.tagesspiegel.de/politik/bruessel-regierungen-bohren-loecher-in-datenschutzverordnung/11447506.html
Update 17.03.2015: Scharfe Kritik an den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union zum Datenschutz übt Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vosshoff. Sie spricht im Interview mit den VDI nachrichten von der Aushöhlung des Datenschutzes. „Ich halte sie für einen inakzeptablen Rückschritt“, sagte Vosshoff. http://www.ingenieur.de/Themen/Datenschutz/Vosshoff-Rat-EU-hoehlt-Datenschutz
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Kommentar: RE: 20150303 DS-GVO: Zweckbindung wird ausgehöhlt
So arbeiten unsere Politiker gegen den Datenschutz:
Out of 73 amendments proposed by Berlin, only 11 are pro-privacy. The UK comes in second for having tabled 49 anti-privacy amendments, followed by Ireland (33) and the Czech Republic (28).
Es wurden 151 Änderungsanträge gestellt (die Hälfte kam also aus Berlin). Davon zielen 132 auf eine Schwächung der EU-Regeln hinaus. (s. http://lostineu.eu/berlin-schwaecht-datenschutz/ )
Jochen, 13.03.2015 12:21
RE: 20150303 DS-GVO: Zweckbindung wird ausgehöhlt
"Daten sollen unabhängig von ihrem ursprünglichen Zweck gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Dass ausgerechnet Deutschland für einen laxeren Umgang mit Daten plädiert ..." (s. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.datenschutz-zustimmung-zur-zweckentfremdung.b79e88d3-7908-45e2-81d2-7d57381c7daa.html )
Bernd, 13.03.2015 18:34
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Zweckbindung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #DS-GVO #EU #Grundverordnung #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #BDSG
Created: 2015-03-03 07:45:55
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