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Berliner Freifunker wehren Filesharing-Abmahnung ab
Denn interessanterweise hatten Abmahner, nachdem die angemahnten Freifunker Gegenklage eingereicht hatten, die Vertriebsgesellschaft ihre Ansprüche zurückgezogen, wollten aber nicht für die Gerichtskosten aufkommen. Das Gericht stellte fest, dass die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschlussinhaber nicht mehr ohne weiteres die Vermutung rechtfertigt, dass der auch hinter der beobachteten Rechtsverletzung stehe. Freifunker, die ihr WLAN anderen zur Verfügung stellen, werden danach wie Provider behandelt. Die Störerhaftung zieht dann nicht. Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen", heißt es in der Entscheidung. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Freifunker-wehren-Filesharing-Abmahnung-ab-2518677.html Infos über die Berliner Freifunker http://www.zitty.de/berliner-errichten-ihr-wlan-selbst.html Alle Artikel zu
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