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So biegt sich der BND das Recht zurechtWenn der BND im Beifang seiner Spionage Daten von G10-Grundrechtsträgern, also von deutschen Staatsbürgern, in die Finger bekommt, muss er sie sofort aussortieren und löschen. Das ist die Rechtslage nach Artikel 10 des Grundgesetzes. Jedoch ist man auch als Deutscher nach "BND-Auslegung des Grundgesetzes" "zum Abschuss frei gegeben." sobald man im Ausland für ein ausländisches Unternehmen oder eine Organisation arbeitet. Dann nämlich ist man ein "Funktionsträger" im Sinne des BND. Wenn eine "ausländische juristische Person kommuniziert", dann sei es für den BND "unerheblich, welche natürliche Person das macht", sagte Stefan Burbaum, zwischen 2002 und 2005 Jurist im BND. Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-ausschuss-so-biegt-sich-der-bnd-das-recht-zurecht-1.2242129 Anmerkung: 1. Rechtsauslegung des Grundgesetzes sollte in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht überlassen werden und nicht einem Geheimdienst. Alle Artikel zu
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2nv Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4654-20141128-natuerliche-person-die-als-juristische-kommuniziert.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4654-20141128-natuerliche-person-die-als-juristische-kommuniziert.html Tags: #Geheimdienste #BND #G10-Gesetz #Ausland #jusrischePerson #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Beifang Created: 2014-11-28 07:53:31 Hits: 1568 Leave a Comment |
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