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Gesundheitskarte mit Bild ist rechtmäßigDie elektronische Gesundheitskarte (eGK) verstößt nach einem Gerichtsurteil nicht gegen das Recht der Bürger auf den Schutz der persönlichen Daten. Das Foto, die Speicherung der Stammdaten sowie deren künftiger Abgleich griffen zwar in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Recht gelte aber "nicht schrankenlos". Bei der Gesundheitskarte sei der Eingriff "durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt". Worin diese "Allgemeininterssse" bei einer Karte ohne jeden Sinn liegen soll, ließ das Gericht leider unbeantwortet und verwies auf künftige Erweiterungsmöglichkeiten. Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundessozialgericht-in-kassel-gesundheitskarte-mit-bild-ist-rechtmaessig-1.2227204 Alle Artikel zu
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