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Auch deutscher Geheimdienst bezeichnet NutzerInnen von Verschlüsselungssoftware als “Extremisten”Geht's noch? Jeder Bürger hat ein Recht auf Anonymität und Privatsphäre, das garantieren und Grundgesetz und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Trotzdem steht im Verfassungsschutzbericht 2013 einiges, dass die Nutzer von Verschlüsselungstechniken in die Nähe von “Extremismus” rückt.
“Extremismus” scheint bei den Diensten längst zu einem Begriff geworden zu sein, mit dem sich alle unliebsamen Aktivitäten kriminalisieren lassen. Alle Artikel zu
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