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Polizeiliche Führungszeugnisse im Betriebsalltag? Ein Problem für den DatenschutzDas Bundesarbeitsgericht (BAG) legt hohe Hürden an die Zulässigkeit von Fragen in Verbindung mit dem Beschäftigungsverhältnis. Dem berechtigten Informationsinteresse des Arbeitgebers einerseits steht das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persönlichkeitsrechtes und an der Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre andererseits gegenüber. Deshalb darf der Arbeitgeber auch kein polizeiliches Führungszeugnis selbst anfordern. Dies vom Arbeitnehmer zu verlangen bedarf besonderer Gründe, die in der Tätigkeit selbst liegen müssen. So ist z. B. die Frage nach Verkehrsdelikten für eine Kraftfahrertätigkeit zulässig, für eine Sekretariatsstelle hingegen nicht. So sind z.B. folgende Fragen im Bewerbergespräch nicht zulässig:
Quelle: MoQua, Arbeit und Leben, Arbeitsgruppe Schulen Alle Artikel zu Category[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2jN Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4497-20140906-erforderlichkeit-von-polizeilichem-fuehrungszeugnis.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4497-20140906-erforderlichkeit-von-polizeilichem-fuehrungszeugnis.html Tags: #PolizeilicheFuehrungszeugnisse #Bewerbung #FrierWille #Bewerbergespraech #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Notwendigkeit #Plicht #Recht Created: 2014-09-06 07:49:49 Hits: 1765 Leave a Comment |
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