DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo taz We at Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Tumblr Flickr Wikipedia Donation Facebook Bitmessage Betterplace Tor-Netzwerk https-everywhere
15.07.2014 Polizei-Kamera auf Demo nicht zulässig
Sorry, most articles are not available in English yet

Verwaltungsgericht stärkt Schutz der Grundrechtsbetätigung gegenüber vorbeugender polizeilicher Gefahrenabwehr

Das Verwaltungsgericht Hannover hat festgestellt (Az 10 A 226/13), dass der Einsatz von Kameras das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken kann. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist nach Ansicht der Richter höher zu bewerten als die schnelle Einsatzbereitschaft der Polizei.

Ein Demonstrant hatte gegen den Einsatz einer Polizei-Kamera bei einer Anti-Nazi-Demo in Bückeburg 2012 geklagt.

"... Diese werde schon dann berührt, wenn bei den (potenziellen) Teilnehmern der Eindruck entstehen könne oder müsse, dass die Polizei von dem Versammlungsgeschehen Bild- und/oder Tonaufnahmen anfertige oder übertrage. Dabei komme es für die Grundrechtsbetroffenheit nicht entscheidend darauf an, ob das tatsächlich der Fall sei, denn ein Versammlungsteilnehmer, zumal wenn er sich in einiger Entfernung vom Beobachtungswagen befinde, könne von außen nicht hinreichend sicher beurteilen, ob die Kamera tatsächlich laufe oder nicht. Eine Beobachtungskamera in der geschehenen Weise für einen Einsatz bereit zu halten, sei als Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr auf der Basis des § 12 Nds. Versammlungsgesetzes nur dann erforderlich und damit gerechtfertigt, wenn nach den konkreten Umständen ein unfriedlicher Verlauf des Versammlungsgeschehens unmittelbar bevor stehe. Das sei bei der betroffenen Versammlung unstreitig nicht der Fall gewesen. Im Hinblick auf die Bedeutung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit müsse die Polizei grundsätzlich die geringe Verzögerung, die eine Herstellung der Einsatzbereitschaft einer zunächst komplett eingefahrenen Kamera mit sich bringe, hinnehmen.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat die Kammer die Berufung zum Nds. Oberverwaltungsgericht zugelassen."

Quelle: http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=126278&_psmand=126

Mehr dazu bei http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Polizei-Kamera-auf-Demo-nicht-zulaessig,mastkamera100.html

Alle Artikel zu

 

 


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2im
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4413-20140715-polizei-kamera-auf-demo-nicht-zulaessig.html
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4413-20140715-polizei-kamera-auf-demo-nicht-zulaessig.html
Tags: #Lauschangriff #Verwaltungsgericht #Klage #Demoueberwachung #Ueberwachung #Versammlungsrecht #Videoueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Grundrechte
Created: 2014-07-15 07:16:00
Hits: 2189

Leave a Comment

If you like a crypted answer you may copy your
public key into this field. (Optional)
To prevent the use of this form by spam robots, please enter the portrayed character set in the left picture below into the right field.

CC license   European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   We don't store your data   World Beyond War   Use Tor router   Use HTTPS   No Java   For Transparency

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst We don't store user data World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - use encrypted connections We don't use JavaScript For transparency in the civil society